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Hartz IV, Miete & Heizung
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Hartz IV: Miete & Heizung
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Bei der Entscheidungen was noch als angemessen gilt oder nicht,
gibt es regionale Unterschiede. In der Regel gelten für eine
Person 45 bis 50 m², für zwei Personen 60 m² oder zwei Zimmer,
75 m² oder drei Zimmer für drei Personen und ca. 90 m² oder 4
Zimmer für vier Personen als angemessen. Im Falle eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung gilt in der Regel eine Wohnfläche bis 130 m² als angemessen. Über die Wohnfläche als Maßstab hinaus, wird auch das regionale Mietniveau und die weiteren Möglichkeiten des regionalen Wohnungsmarktes berücksichtigt. Ein Umzug von Hartz IV Empfängern ist in der Praxis jedoch recht selten. Ist der Umzug jedoch unvermeidlich, so hat der Bezieher von Hartz IV Geldern hierfür bis zu 6 Monate Zeit. Eine eventuell anfallende Mietkaution und auch die Kosten des Umzuges werden vom ALG II Träger erstattet. Vorsicht: Wer trotz notwendigen Umzuges die 6 Monatsfrist ungenutzt verstreichen lässt, wird eventuell nur noch den angemessenen Teil der Kosten erstattet bekommen. Die Entscheidung hierfür wird für jeden Fall einzeln von dem zuständigen Jobcenter getroffen. |
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