Beschäftigung und Bildung


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Konferenz in Berlin zur Barrierefreiheit, Beschäftigung und Bildung

Zum Abschluss der Europäischen Konferenz zur Integration behinderter Menschen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Am 11. und 12. Juni 2007 veranstaltete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin die international hochrangig besetzte Europäische Konferenz zur Integration behinderter Menschen. Die Tagung stand unter dem Motto "Bildung, Beschäftigung, Barrierefreiheit - Menschen mit Behinderungen stark machen". Mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft nahmen teil.

Diskussionsschwerpunkte der Konferenz waren die Chancen, Herausforderungen und Perspektiven einer besseren Integration behinderter Menschen in Bildung und Beschäftigung sowie die Förderung von Barrierefreiheit.

Als Fazit in Form zentraler Thesen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach Abschluss der Konferenz festgehalten:

* Gemeinsame Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in einem integrativen System führt zur Qualitätssteigerung der Lehr- und Lernleistungen für alle. Im Rahmen der gemeinsamen Bildung und Erziehung muss Förderung individuell gestaltet werden.
* Beschäftigung und Qualifikation sind wesentliche Elemente für ein selbstbestimmtes Leben. Die Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt fördert die Unabhängigkeit und Selbständigkeit behinderter Menschen in weiteren Lebensbereichen.
* Beschäftigungsstrategien für behinderte Menschen, inklusive Ausbildung und Weiterbildung, müssen vorrangig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Unterstützte Formen der Beschäftigung und der offene Arbeitsmarkt sollen verzahnt und wechselseitig durchlässig sein.
* Barrierefreiheit ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung und Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen. Barrierefreiheit kommt darüber hinaus angesichts der demographischen Entwicklung der gesamten Gesellschaft zugute.

Diese aus den Diskussionen, Vorträgen und Präsentationen gezogenen Schlussfolgerungen und Ziele schließen zum großen Teil nahtlos an das kürzlich von Deutschland und 21 weiteren EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte behinderter Menschen an bzw. führen die dort festgelegten Grundsätze fort und konkretisieren sie.

Das Motto des Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderungen 2003 ?Nichts über uns ohne uns? galt auch auf dieser Konferenz. Es soll mit der Einbeziehung der Verbände der Menschen mit Behinderungen auch den Prozess der Umsetzung der Ergebnisse anleiten.

Während der Konferenz fand zudem unter der Leitung von Gastgeber Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales, ein Arbeitstreffen der für Behindertenpolitik zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister statt. Dabei wurden auch länderspezifisch gelungene Beispiele und Vorhaben im Bereich der Integration und Teilhabe behinderter Menschen vorgestellt. Neben anderen spielten folgende vier Beispiele eine Rolle:

* Österreich verfolgt die Idee der "Disability Flexicurity" - ein Modell der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu ermutigen, behinderte Menschen zu beschäftigen und deren Leistungsfähigkeit zu erproben, um ein Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern aufzubauen. Ziel ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
* Norwegen startet die Kampagne "Universal Design". Die Regierung konzentriert sich im Rahmen ihrer Behindertenpolitik auf die umfassende barrierefreie Gestaltung von Transportmitteln, Produkten, Bauten und Dienstleistungen (z. B. Telekommunikationseinrichtungen und -angeboten).
* Slowenien betont die große Bedeutung einer engen Kooperation zwischen Regierung und Verbänden. Im Rahmen des bereits existierenden "Disability Action Plan 2007-2013" werden dort zwölf konkret benannte Ziele in allen Bereichen der Behindertenpolitik verfolgt. Dieser Aktionsplan ist gemeinsam mit den Verbänden entwickelt worden und damit selbst ein Beispiel für die Kooperation.

Die Konferenz hat den Anspruch erfüllt, ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens in den EU-Mitgliedsstaaten zu sein. Die Regierungsdelegationen der Mitgliedstaaten bestätigten die grundlegende Bedeutung des Übereinkommens für die bessere Förderung, den besseren Schutz sowie die bessere Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen. Die Teilnehmer waren sich darin einig und versicherten sich gegenseitig, dass es schneller und entschiedener Initiativen im Hinblick auf die baldige und breite Ratifikation des VN-Übereinkommens bedarf. Sie verstanden das Zusammentreffen insofern auch als starkes, klares Signal über die Grenzen Europas hinaus.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales







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