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Mobbing ist arbeitsrechtlich verboten
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Unter Mobbing versteht man das Diskriminieren, Schikanieren,
Hetzten und Anfeinden von Arbeitskollegen oder Untergebenen am
Arbeitsplatz. Diese Verhaltensweise verletzt geschützte Rechte
wie Ehre, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Am Arbeitsplatz gemobbte Personen werden oftmals tyrannisiert,
schikaniert und aus dem gemeinsamen Arbeitsumfeld ausgegrenzt. Konflikte die jedoch hin- und wieder, vereinzelt und nicht alltäglich auftreten können nicht als Mobbing angesehen werden. Ein Kennzeichen von Mobbing ist das permanente, andauernde oder frequentiert widerkehrende Verhalten nach obigem Schema. Mobbing ist für die Betroffenen oftmals schwer nachzuweisen. Arbeitsrechtlich ist Mobbing klar verboten, mitunter stellt Mobbing sogar eine strafbare Verhaltensweise dar. |
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