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Forum » Wohnen » Zusammen ziehen  1
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11.06.07 21:04
sylvia

nicht registriert



Zitat
Zusammen ziehen

hallo.....
vieleich kann mir mal einer weiter helfen.Mein freund und ich würden gerne zusammen ziehen.Da er nun endlich arbeit gefunden hat und ich leider immer noch hartz4 erhalte,würde ich gerne wissen,wieviel mir das arbeitsamt abziehen würde.

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

03.10.07 20:24
schnurri 

Zitat
Re: Zusammen ziehen

hallo
Dies prob. habe wir auch. Wir möchten zusammen ziehen und ich habe viele anläufe bei der arge gemacht. Viele aus sagen unter dem strich ist es besser jeder hat seine whg. Denn dein freund muß zum unterhalt beitragen. Es gibt nur vorschriften und einschränkungen. Er ist unterhalts für kinder zum alter von 25j. dann verflichtet.

11.10.07 17:21
Elli1601 

Zitat
Re: Zusammen ziehen

Das würd ich mir 2mal überlegen...wnn dein freund genug verdient und ihr zusammen zieht können die dir alles streichen

23.10.07 21:34
Gast44

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Hallo!

Folgender Fall! Mein Lebensgefährte (Hartz IV) und ich (verwitwet mit 2 Kindern) würden gerne eine gemeinsame Wohnung nehmen. Ich gehe z.Zt. auf € 400,00 Basis arbeiten. Steht meinem Lebensgefährten dann noch Hartz IV zu?
Hoffe, mir kann einer eine Antwort geben. Dafür jetzt schon einmal vielen Dank.

24.10.07 10:57
nontestatum 



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Ihr würdet eine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden. Wer verdient oder Einkommen hat, zahlt.

http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav...meinschaft.html

Wenn euer Leben bisher gut funktioniert hat, würde ich NICHT zusammenziehen.
ALG II (Hartz IV) ist nicht unbedingt familienkompatibel zu nennen.


30.01.08 03:24
eennyy

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Hallo ich bin auch in dieser situation und so wie ich das weiß bekommt der jenige der harz 4 Empfänger ist für das ganze jahr das komplette geld von amt nur das man das eine kreutz richtig ansetzt ob es eine eheliche gemeinschaft ist oder nicht aber das ist es nicht weil man sich erst kennen lernen will und das gesetz sagt das man das geld bekommt wenn die es ablehnen muß man wiederspruch einlegen und wenn die es nochmal ablehnen dann geht man zu einem rechtsanwalt für sozialrecht den bekommt man dann kostenlos aber das muß der jenige machen der hartz 4 bekommt. Es kann bis zu 1 jahr dauern bis man es durch hat aber man bekommt alles zurück bis zum letzten cent

05.10.08 19:35
Kurze

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Ich will auch mit meinem Freund zusammen ziehen. Das Problem auch hier, er ist Hartz IV und ich bin arbeiten. Jedoch bekomme ich zusätzlich zu meinem Lohn, weil dieser zu gering ist, noch etwas vom Amt! Weiß jemand wie das ist, wenn wir zusammen ziehen würden, was da raus kommen würde? Wieviel kriegt er dann, krieg ich dann auch noch was?

Ansonsten versucht ne WG zu machen. Ne Drei-Raum-Wohnung mit max. 60qm. Jeder hat ein Zimmer mit Bett und Schrank, gemeinsame Küche und Stube! Falls Kontrolle kommt hat jeder sein Zimmer und sonst ists halt n Gästezimmer oder für die spätere Kinderplanung halt ein zukünftiges Kinderzimmer!

Ich versuche immernoch ne genauere Infos deswegen vom Amt zu bekommen, aber das ist eben nicht leicht, deshalb frage ich hier mal nach!

06.10.08 12:47
Muschi

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Hallöchen!
Wir wollen nun auch endlich zusammen ziehen, aber so genau scheint niemand zu wissen wie es dann weiter geht. Ich bekomme ALG2, mein Freund geht arbeiten, ich habe eine Tochter, die nicht von ihm ist.

Nun habe ich im Internet gefunden, dass man noch für 1 Jahr sein ALG2 bekommt, weil es "wohnen auf Probe" ist. Super, klingt gut, denn noch habe ich keine Arbeit gefunden.

Nun was anderes: Erst liest man:
Besteht eine eheähnliche Gemeinschaft, kann das Einkommen des einen Partners nicht auf den Bedarf des Kindes des anderen Partners angerechnet werden.
Urteil vom: LSG Nordrhein–Westfalen 12. Mai 2005 L 9 B 12/05 AS ER

Eine Seite weiter wiederrum steht, dass er sehr wohl für das Kind aufkommen muss.

Na was denn nun???

Und wie sieht es aus mit Kindergartenbeitrag? Bekommt man da auch noch Stütze?

09.10.08 19:02
jana

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

hey leute
hab da auch mal ne frage
ich hab son lehrgang will jetzt endlich zu meinem mann dazu ziehen
ich weiss wenn man sich selber versorgen kann würd es gehen
bin mir aba nich sicher ob es so einfach ist währ super von euch wenn mir jemand helfen könnte

man kann mich auch unter der e-mail: zottel616@arcor.de erreichen
lieben dank und gruss jani

16.10.08 17:08
juce1979 

Zitat
Re: Zusammen ziehen

halloooo ihrs.....

....also ich bekomme arbeitslosengeld!!!
wohne mit meinen zwei kindern in einer 4 raumwohnung!
nu bin ich im 8.monat schwanger und mein freund möchte gern bei mir mit einziehen!

wie ist das da jetzt....(er hat arbeit) muß ich das melden das er zu mir zieht oder ist das erstmal bloß ein zusammenleben auf probe????
denn habe da mal was gehört das man erst wenn der partner ein jahr mit in der wohnung wohnt,mit angerechnet wird!!!!

freu mich über eure antworten!!!!

vielen dank im vorraus

juce

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