| Forum » Wohnen » Untermieter |
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10.10.07 19:18 schnurri
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Untermieter
Ich wohne in Berlin und bin oft bei meiner Freundin in Düren.(Sie bekommt Hartz 4 ) Dort hat meine Freundin mich als untermiet angemeldet. Weil ich im jahr länger als 6 wochen bei ihr bin. Bei der mietkostenabrechnung ist das der arge aufgefallen. Ich mußte eine beglaubigung zur arge schicken das ich oft am wochenende bei meiner freundin bin. Jetzt hack die arge nach. Wie sollen wir uns jetzt verhalten.
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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10.10.07 23:37 nontestatum

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Re: Untermieter
Ich vermute mal, dass es hier um das Thema "eheähnliche Gemeinschaft" geht.
Wenn der Untermietvertrag seit 1 Jahr läuft, dann könnte es sein, dass ihr als eheähnliche Gemeinschaft geltet, was zur Folge hätte, dass dein Einkommen bei der Berechnung der Unterstützung für deine Freundin Berücksichtigung findet. Das heisst, deine Freundin läuft Gefahr, dass die Leistungen eingestellt und sogar zurückgefordert werden.
Da muss man natürlich auch mit einem Hausbesuch rechnen, die wollen sich anschauen, wie ihr lebt. Wenn du da mit und aus einer Reisetasche "wohnst" und das Ganze eher eine "Liaison d'amour" ist, dann geht' s noch, aber wenn da zwei Schrankkoffer von dir stehen, sieht's schlecht aus.
Ich befürchte, ihr habt da ein paar gravierende Fehler gemacht; ihr solltet umgehend einen Rechtsanwalt für Sozialrecht konsultieren.
Du solltest auch mal schauen, inwieweit du Reisekosten nachweisen kannst.
Nachweise über Dienstpläne und Arbeitseinsatz wären auch hilfreich.
Beachte dabei bitte, dass sich das Jahr dem Ende zuneigt und bei deinem Arbeitgeber Unterlagen, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, vernichtet werden. Du solltest dich also darum kümmern, dass du ggf. entsprechende Nachweise sicherst.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
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