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Forum » Wohnen » Umziehen  1
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21.11.08 16:51
Hannes26121

nicht registriert



Zitat
Umziehen

Hallo an alle......
Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1 Zimmer Wohnung von ca 35 qm zu 330,00 Warm!
Die Miete bezahlt die Arge.
Nun möchte ich gerne Umziehen,mehr Platz usw!
Möchte auch das mal meine Tochter bei mir schlafen kann,welche bei Ihrer Mutter wohnt.
Habe damals Geld meinen Bruder gegeben wegen vermögen und Amt halt!
Nun sagte mein Bruder,ich Kauf ne Wohnung hier und vermiete die an dich!
Ist das möglich??
Die Wohnung hat 58qm welche gerade in frage kommt. Den Mietpreis müssten wir uns ja noch überlegen,bzw nach der höchst grenze auslegen!
Währe denn die ganze Geschichte machbar?
Es soll bitte keiner hier sagen,Sozialschmarotzt-er oder sonstwas!
Nur in meiner momentanen Situation kann ich ja schlecht selbst eine Kaufen!

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

27.11.08 11:43
Gast

nicht registriert



Zitat
Re: Umziehen

Hi,
Frage bitte bei der Arge mal nach! Normaler Weise braucht man ein Grund zum Umziehn und jede Arge handhabt das etwas anders.
Ich bin grad selbst in einer ähnlichen Lage. Nur dass ich von Niedersachsn nach NRW möchte wegen mein Verlobten.

Arge bei mir hat mir eine Umzugsgenehmigung erteilt, hätte sie laut Arge Arnsberg so garnicht machen dürfen, sondern erst mit der Arge Arnsberg absprechen, naja egal und arge duisburg sagte umzugsgenehmigung und gut.

Ich würde das mal erklären wegen der Tochter dass sie regelmäßig am We zu dir kommt und du deshalb etwas mehr platz bräuchtest.
Wenn du ohne Genehmigung so umziehst kann es sein, egal wie angemessen die neue Whg auch ist, dass sie nur den alten Preis zahlen von 330 euro.
Lg
Sassi

01.12.08 10:56
reni

nicht registriert



Zitat
Re: Umziehen

Kann ich nur bestätigen,
suche schon seid monaten nach einem grund für einen einspruch!
Mir wurde gesagt das der umzug wie kosten nicht genehmigt werden, nicht aber die volle miete!

16.12.08 18:53
@hannes

nicht registriert



Zitat
Re: Umziehen

Warum sollte keiner sagen, dass du ein Sozialschmarotzer wärest? Das ist doch die Wahrheit!!!

24.12.08 14:03
murat

nicht registriert



Zitat
Re: Umziehen

Hallo!

Ich glaube ich kann dir weiter helfen. Also es gab vor kurzem eine Richterliche entscheidung das dem Kläger Recht gegeben wurde. Er hat eine Tochter die zweimal in der Woche min. bei Ihm über nachtet und somit er mehr platz benötigen tut. Daraufhin hat er einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde. Er legte widerspruch ein und hat geklagt und gewonnen. Der Richter sah es für nötig das ein angemessenes Zimmer für das Kind vorhanden sein muss damit er aktiv an der Erziehung des kindes teilnehmen kann.

Ihm wurde es erlaubt eine größere Wohnung zu beziehen.

Du solltest sagen das deine Tochter mehrere Tage in der Woche bei dir Übernachten tut und du somit eine größere Wohnung benötigst um sie unterbringen zu können.

So hoffe ich habe dir helfen können.

Gruß Murat

11.06.09 16:23
sandra 

Zitat
Re: Umziehen

Hallo Hannes,

Du solltest dem Arbeitsamt klar machen das es dir wichtig ist Zeit mit deinem Kind zu verbringen. Das heist das dein Kind auch mal bei dir schlafen kann.
Begründung Vater haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und du must deinen Vaterpflichenten nachkommen.
Solltest du deinen Pflichten als Vater nicht nachkommen kann man dir dieses als Desinteresse an deinem Kind auslegen von Seitens der Kindesmutter oder auch Jugendamt.

Diese Begründung reichte bei uns aus einen Umzug ins 230 Km entfernte Berlin incl.Umzugsbeihilfe bewilligt zu bekommen.
Natürlich sieht das Arbeitsamt sehr gern wenn du eine Arbeit bekommen hast und dann Umziehen must, dann helfen die noch mehr.
Bei Privaten Gründen müssen die Gründe schon etwas extremer sein( Familiensituation/ Kind ectr.)

Bei uns kam die Entscheidung innerhalb von 10 Tagen.

Sandra

Zuletzt bearbeitet am 11.06.09 16:31

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