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Forum » Wohnen » Steht mir Zahlung zu?  1
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07.11.07 10:51
Nat

nicht registriert



Zitat
Steht mir Zahlung zu?

Unsere Mietshäuser wuden nun 6 monate lang renoviert,die Wohnungsbaugesellschaft zahlt jedem Mieter 1 Monatsmiete als Entschädidgung für Lärm und Drechbelästigung aus.Leider wurde mir als Hartz 4 Empfänger dem die ARGE die Miete überweisst verweigert.Laut Vermieter ging die Zahlung an die ARGE da ja diese die Miete bezahlt.Es handelt sich um einen Betrag von 2 mal 124 Euro.Darf ich diese Entschädigungszahlung nun bekommen oder hat die ARGE Anspruch drauf????
Nat

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

07.11.07 12:58
nontestatum 



Zitat
Re: Steht mir Zahlung zu?


Die Entschädigung für Lärm und Dreck ist kein Schmerzensgeld, was an dich für erlittenes Ungemach gezahlt wird, sondern stellt eine Entschädigung dafür dar, dass der Wohnwert der Wohnung durch die beschriebenen Belästigungen gemindert wurde. Die Entschädigung stellt also eine angemessene Mietminderung für einen Wohnungsmangel dar, die dem zusteht, der die Miete bezahlt: der ARGE.



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