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17.03.07 13:44 Yerusha

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Reduzierung Wohnkosten
Hallo, ich habe ein Problem, wobei ich hoffe, von Euch Antworten zu bekommen:
Wir bekamen gestern von der AzA einen Brief, indem wir aufgefordert werden, unsere Wohnkosten zu reduzieren. Mit 4 Personen bewohnen wir eine 100 m² große Wohnung wofür die AzA monatliche Gesamtkosten von 526,10 anerkennen.
Nun schreiben sie, daß für einen 4-Pers. Haushalt eine Wohnfläche von 85 m² und Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten unter Berücksichtigung des Baujahres (welches Bj überhaupt ? ) in Höhe von 475,- Euro, sowie Heizkosten in Höhe von 86,25 als angemessen anzusehen ist. Unsere Whg. würde eine Wohnfläche von 100 m² und Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten i. H. von 504,30, sowie Heizung in Höhe von 46,00 Euro ausweisen. Sie überschreitet damit die vom Landkreis als angemessen anzusehende Größe um 25 m² sowie die Wohnkosten um 29,30 und Heizkosten um 0,00 Euro. Unsere Whg. ist daher hinsichtlich ihrer Größe und Kosten als unangemessen anzusehen. (Wobei wir schon festgestellt haben, daß die sich um 10m² verrechnet haben.) Die Sache ist die, Unsere Kaltmiete beträgt monatlich 460,00 Heizkostenabschlag beträgt monatlich 46,00 Vorauszahlung für Betriebskosten (ohne Heizkosten!) beträt monatlich 31,00 Wir zahlen für diese Wohnung komplett 537,00 / Monat.
Unser Hauswirt hat seit Mietbeginn (15.06.2003) auch nach Aufforderung, noch NIE eine Nebenkostenabrechnung gemacht. Uns ist das mittlerweile relativ egal, da wir günstiger nicht wohnen können. Aber unsere Frage jetzt: Kann die AzA verlangen, daß wir innerhalb von 6 Monaten unsere Unterkunftskosten zu senken, denen das bis zum 30.06.07 nachzuweisen haben, ansonsten einen Wohnungswechsel in Betracht ziehen müssen ?
Über zahlreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar ! Vielen Dank, Yerusha
Übrigens: Ich bin in Arbeit, mein Mann ist der ALG II- Empfänger und hat eine Schwerbehinderung von 60 %. Ist da ein Mehrbedarf an Wohnfläche zu berücksichtigen ?
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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27.03.07 23:56 hambrunner
nicht registriert
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Re: Reduzierung Wohnkosten
Ich wohne in Baden-Württemberg und zahle für meine 64,9 qm Wohnung eine Warmmiete 549,-€. Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung, die ich und meine Tochter bewohnen. Es kommt, soviel ich weiß, auf das Bundesland an.
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10.04.07 17:56 mopsbaby
nicht registriert
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Re: Reduzierung Wohnkosten
ja sie können von dir eine wohnkostenreduzierung verlangen. die frist kann auf max 12 monate verlängert werden. schau doch mal béi google unter alg2 nach, da werden viele fragen beantwortet.
mfg mopsbaby
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21.04.07 12:13 art.angel
nicht registriert
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Re: Reduzierung Wohnkosten
Hallo, hab ich grad aus dem I-Net gezogen:
"Der angemessene Preis je qm bestimmt sich nach demhenigen vergleichbarer Wohnungen im unteren Bereich am Wohnort und lässt sich den örtlichen Mietspiegeln entnehmen."
"Die angemessene Grundfläche einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses orientiert sichan den Kriterien der Förderwürdigkeit im sozialen Wohnungsbau, entsprechend den Verwaltungsvorschriften der Länder zum Wohnungsbindungsgesetz. Die Wohnungsgröße ist danach in der Regel angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Grösse entfällt."
"Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse (Entfernung zum Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule etc...) des Wohnberechtigten und seiner Angehörigen sowie der in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu brücksichtigen."
"Durchschnittlich können dabei die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden: 1 Person ca. 45-50 qm 2 Personen ca. 60qm oder 2-Zi 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Zi. 4 Personen ca. 85-90 qm oder 4 Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder 1 Wohnraum mehr"
Wichtig dabei ist das "oder"!!!
weiter: "Die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung hängt insbesondere auch vom örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes ab. Die zuständigen kommunalen Träger verfügen in diesen Bereichen aus ihrer bisherigen Sozialhilfepraxis über langjährige Kompetenz und Erfahrung."
Vorschlag: Schaut in den Immobilenteil Eurer Zeitung (mehrere Wochen) Sucht dabei die Anzeigen raus mit der Wohnungsgrösse 4 Zimmer oder 90 qm, (die sollten alle natürlich teurer sein, als die Wohnung/Haus, in der Ihr gerade lebt) sammelt ca. 15-20 Stück Anzeigen, dem Amt vorlegen. Denn die sollten ja einsparen und wenn die neue angemessene Wohnung über der derzeitigen Miete liegt, dann sollten sie aufgrund der "erhöhten Kosten" Euch auch in Eurer Wohnung lassen. Andere Möglichkeit: Mietspiegel besorgen -> nachweisen, dass Euro Wohnung vergleichsweise billiger ist als die anderen!!!
Die qm-Zahlen und Zimmer sind nur durchschnittswerte und als solche sollte das Amt dies auch so behandeln!!! -> Durchschnittlich mit Ausnahmen!!!
Gleich Widerspruch einlegen, in jeder grösseren Stadt gibt es Vereine, Hilfen , Sozialeinrichtung die Euch beraten und auch gerichtlich weiterhelfen!!!
Be Blessed Angel
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