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02.11.07 20:08 kuemmerkerl
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Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
gegenwärtig habe ich einen Fall, wo die AGLII-Bezieherin eine kleine Witwenrente als Einkommen hat. Mit dieser Rente liegt sie geringfügig unter den Regelleistungen und bekommt nun 0,69 € im Monat als Leistungen zum Lebensunterhalt. Sie bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung noch bis 31.3.2008 von 280,- €. Aus der Vergangenheit zahlt sie noch Raten von 60,- € aus Darlehn der ARGE aus 2005/06 für Stromendabrechnungen. Gegenwärtig zieht das Jobcenter nun von den Kosten für Unterkunft diese 60,- € ab, weil von den 0,69 € Leistungen zum Lebensunterhalt dieses nicht mehr voll möglich ist. Praktisch miendert die ARGE somit die Miete. Eine Mietminderung ist nach dem Mietrecht jedoch nur wegen bestimmter Mängel an der Mietsache zulässig. Diese liegen hier aber nicht vor. Da die Betroffene schon aus der Vergangenheit hoch verschuldet ist, EV ist beim Amtsgericht abgegeben, Insolvenzverfahren in Bearbeitung-darf sie natürlich keine weiteren Schulden machen und ist aber auch nicht in der Lage vom verbleibenden Geld diese Mietminderung aus eigenen Mitteln auszugleichen. Meine Frage nun: Ist es zulässig diese Raten von der Miete abzuziehen. Mm. nach hat der Vermieter damit nichts zu tun! Im SGB fand ich nur Regelungen das die Miete gekürzt wird, wenn die Wohnung zu gross, nicht um angemessenen Wohnraum sich bemüht wurde usw. Das auch Ratenzahlungen für Darlehn zur Minderung der Kosten für Unterkunft führen können (sind ja keine Leistungen der Agentur für Arbeit, sondern des kommunalen Trägers---also der Gemeinde), habe ich nicht gefunden. Über jede Antwort freue ich mich und danke schon!
       
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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03.11.07 12:15 nontestatum

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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Dazu kann ich nur meine persönliche Meinung sagen:
Die Leistungsempfängerin erhält eine Rente und dazu vom Amt eine ALG II - Aufstockung. Im Sinne des SGB II ist sie damit versorgt. Aus diesem gesamten Einkommen zahlt sie ein altes Darlehen des Amtes zurück, und zwar in "angemessenen" Raten. Man kann also nicht sagen, die Leistungsempfängerin sei benachteiligt, sie wird nicht schlechter behandelt als andere Leistungsempfänger.
Wie die ARGE das intern verrechnet und auf die Kostenträger umlegt, soll Sorge des Amtes sein. Dazu gibt es bestimmt Verordnungen/Gesetze, wie sowas zu handhaben ist, wie z.B. §§ 50 ff. SGB I.
Auch von einer Mietminderung kann man nicht sprechen, eine solche liegt ja nicht vor. Nicht die Mietzahlung wird gemindert, diese Zahlung wird ja geleistet, sondern vom gesamten Einkommen wird die Darlehensrückzahlung erwartet, hier im konkreten Fall wird das Darlehen mit einer Leistung des Amtes verrechnet.
Nun stellt sich noch die Frage, ob die Leistungsbezieherin vom verbleibenden Einkommen noch Gläubiger befriedigt. Wenn das so ist, müsste man prüfen, ob man diese Zahlungen einstellt, denn ein Einkommen über der Pfändungsgrenze dürfte wohl niocht vorliegen.
Da eine Privatinsolvenz vorbereitet/eingeleitet wird/wurde, sollte man die Problematik mit dem Insolvenzverwalter besprechen.
Ob meine Sicht der Dinge richtig ist, sollte ein Rechtsanwalt prüfen.
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14.11.07 13:26 Dagger
nicht registriert
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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Hallo kuemmerkerl,
erstmal meine Hochachtung für deine humanitäre Hilfe, den du den Empfängern von ALG II gewährst. Hab mal eine Frage, machst Du das hauptberuflich oder .......
Ich persönlich finde sehr wichtig, den nur gemeinsam sind wir stark ......
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14.11.07 19:14 kuemmerkerl
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14.11.07 19:44 kuemmerkerl
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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Ich führe keinerlei Beratung durch, sondern berichte nur über meine eigenen Erfahrungen!
NONTESTATUM schrieb: "hier im konkreten Fall wird das Darlehen mit einer Leistung des Amtes verrechnet." Ich danke für diese Antworten und möchte zu diesem Fall noch etwas anmerken:
Die nach dem Bescheid bewilligten Leistungen betragen unter Anrechnung der Witwenrente als Einkommen 0,69 EUR als Leistungen zum Lebensunterhalt und 280,- EUR für Unterkunft und Heizung. Das ist alles für mich auch richtig und nachvollziehbar. Es macht mich nur betroffen, dass nun Beträge abgezogen werden, von was? -von den Kosten der Unterkunft also nicht! -von den Leistungen zum Lebensunterhalt also und da diese ja nur 0,69 EUR betragen weiter von der Witwenrente. Bisher hatte niemand das Recht eine Rente zu kürzen. Die Rente ist sicher, betonte ja nicht nur der Herr Blüm. Bei der Witwenrente sind nun noch besondere Sicherungen vom Staat eingebunden. So ist ein Freibetrag für diese Rente festgelegt, der gegenwärtig bei 693,53 EUR liegt. Die Witwe muß das 45. Lebensjahr vollendet haben. Auf die Witwenrente besteht ein lebenslanger Anspruch, auch wenn die Hinterbliebene selbst in Rente geht usw. Nun wird bei einem Hartz IVer diese Witwenrente + Aufstockungsbetrag zu AGL II und alle Sanktionen (versäumter Termin, bis zu 30% Kürzung) werden nun wohl von diesem AGLII in Abzug gebracht? So, wurde vom Jobcenter angeführt, dass in dem Regelsatz z. B. ein Fahrkostenanteil eingebunden sei! In den 0,69 EUR oder auch in der Witwenrente? Wir betrachten hier gegenwärtig alles unter den §§ des SGB II. Wie sieht es aber mit den anderen gesetzlichen Regelungen z. B. für diese Witwenrente aus?
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15.11.07 09:41 Dagger
nicht registriert
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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Hallo, ich merke schon, das Ereigniss gestaltet sich wirklich schwierig. Vielleicht solltet Ihr doch professsionelle Hilfe suchen, manchmal kommt man einfach nicht voran und dreht sich im Kreis. Die Überwindung, um den Weg über eine Schuldnerberatung zu gehen kostest oft eine große Überwindung, aber man bekommt dort professionelle Hilfe.
http://forum-schuldnerberatung.de/
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15.11.07 18:31 kuemmerkerl
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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Ich führe keinerlei Beratung durch, sondern berichte nur über meine eigenen Erfahrungen!
Ich freue mich über jeden Rat und sage DANKE! Ja, schon vom September 2006 an haben wir Kontakt zur kostenlosen Schuldnerberatung des Caritas, doch es dauert eben sehr lange, wenn 35 Gläubiger sich äussern sollen, ob sie verzichten auf die Mäuse. Eine Privatinsolvenz ist bei dieser grossen Zahl der Gläubiger leider nicht mehr möglich und eigentlich ist es auch gegenwärtig kaum möglich, keine Schulden zu machen. Oft sind es die Energiekosten!
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17.11.07 00:02 kleinchaos
nicht registriert
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Re: Ich begleite einige AGLII-Bezieher bei den Schwierigkeiten des Alltags
Hallo Kümmerkerl,
deine Bekannte bekommt: .... 346,31€ Rente 0,69€ Hartz 280,00€ Miete =627,00€ gesamt
Deine Bekannte hat bei der ARGE ein Darlehen für die Stromnachuahlung beantragt und offensichtlich genehmigt bekommen. Die ARGE will das Geld natürlich zurück. Sie ziehen es von da ein, wo sie rankommen: von der Miete. Die nun fehlende Differenz muß deine Bekannte selber an den Vermieter zahlen. Ob sie es nun so an ihn zahlt, oder der ARGE jeden Monat 60€ zahlt, die Summe ist die gleiche. Sie muß das zurückzahlen. Sicher ist die Pfändungsfreigrenze eine ganz andere, aber dann hätte sie dieses Darlehen nie nehmen dürfen. Und wie kommt eine alleinstehende Person zu über 600€ Stromnachzahlung? Heizt sie mit Strom? Nachtspeicherheizung? Bei Nachtspeicherheizung hat sie getrennte Zähler. Haushaltsrom ist vom Regelsatz zu zahlen, Heizstrom sind Kosten der Unterkunft und die zahlt das Amt.
MfG
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