| Forum » Wohnen » erstattung der nebenkosten |
1 2
|
|
Antwort schreiben
|
|
17.05.07 16:03 dagmar
|
erstattung der nebenkosten
Ich habe am 20.4.07 meine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.Am 30.4.,als mein Geld von der Arge kam,den Betrag an meinen Vermieter überwiesen.Ein paar Tage später erfuhr ich,dass etwaige Nebenkostenabrechnungen,von der Arge übernommen werden müssen.Also habe ich einen Antrag auf Erstattung gestellt.Dieser wurde von der Arge mit der Begründung,dass ich selbst für die Beseitigung der Notlage gesorgt hätte und nun keine Notlage mehr bestünde,abgelehnt.Ist das rechtens?weiß jemand Bescheid,oder hat schon ähnliches erlebt.Ich habe den Betrag zwar von meinem Sozialgeld überwiesen,aber das fehlt mir und meinen zwei Kindern doch jetzt.
|
|
ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
|
17.05.07 18:19 Holger
nicht registriert
|
Re: erstattung der nebenkosten
Hallo Dagmar, was Dir da die ARGE erzählt hat, ist natürlich völliger Unsinn. Die Nebenkosten gehören zu den sog. KdU (Kosten der Unterkunft) - und müssen von der ARGE bezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn z.B. die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind und Du den Winter über mit geöffneten Fenster gelebt haben solltest, wäre die "Angemessenheit der KdU" nicht mehr gegeben. Daraus ergibt sich auch: Die Nebenkosten-Abrechnung stellt keine akute Notlage dar, die Du selbst bereinigt hast. Die Reaktion Deiner ARGE wäre nur für die Jahres-Energiekosten rechtens. Bei zur Zeit nicht bezahlbaren Stromkosten kann die ARGE diese als Darlehen übernehmen, monatlich allerdings rückzahlbar. Also - bei schriftlicher Ablehnung Deiner ARGE: Widerspruch einlegen. - bei mündlicher Ablehnung durch Sachbearbeiter: gleich morgen wieder hin. Viel "Spaß" und noch mehr Glück
|
17.05.07 21:26 dagmar
|
Re: erstattung der nebenkosten
Danke dir vielmals Holger und ich hoffe,dass alles klappt. ist wie immer nur hinterher "gerenne"
|
20.05.07 02:26 Holger
nicht registriert
|
Re: erstattung der nebenkosten
Hallo Dagmar, ist Deine Geschichte gut gelaufen? Wenn nicht, dann schreib hier noch mal... Ich geb Dir dann meine pers. Mail-Adresse, ruf Dich dann anschließend an. Es d a r f da keine Probleme geben, hörte aber gerade hier eine Fall, wo sich die ARGE "ziert". Dein Fall ist und bleibt einfach, also keine Sorgen... Holger
|
20.05.07 11:20 dagmar
|
Re: erstattung der nebenkosten
Hallo Holger Ich hab es ja erst am 18.5.per Einschreiben weggeschickt und weiß noch nicht wie es läuft. Ich geb dir auf alle Fälle Bescheid,sobald ich näheres,bzw.eine Antwort bekomme.
|
23.05.07 18:39 gast
nicht registriert
|
Re: erstattung der nebenkosten
Hallo, mir ging es letztes jahr fast genauso ich habe mit der ENERGIE Nürnberg Ratenzahlung beantragt,aus diesem grund wurde mir die Nachzahlung nicht gegeben. Dieses Jahr hatte ich auch eine Nachzahlung und hatte die Heizabrechnung im Nov.06 abgegeben bei der ARGE bis heute habe ich noch keine Nachricht ich mußte selbst bezahlen den sonst wäre mir gas und Strom gesperrt worden
Gruß aus Nürnberg
|
31.05.07 21:15 meckerbaby
nicht registriert
|
Re: erstattung der nebenkosten
Wer hilft uns! Wir haben aus 2 EWE (Energieversorgung) Endabrechnungen von knapp 2000€!Die Ewe wollte sperren ich habe dann einen Antrag für Notlagen bei der Arge Leer gestellt und um Eile gebeten!Die gute Frau vom Amt hat dann mal kurzer Hand mit der Ewe telefoniert und mit denen eine Ratenzahlung von 150€ vereinbart!Ich mußte am nächsten Tag zur zuständigen Gemeinde gehen und für diese 150€ eine "Abtretungserklärung" unterschreiben!Darauf hin besteht in Augen der Arge keine Notlage mehr und der Antrag ist abgelehnt worden!Jetzt zahle ich die 150€ selber und habe dann nur noch 506€ +Kindergeld für den ganzen Monat!Ist das erlaubt laut Gesetz?Ich denke das die Arge Leer ihre eigenen Gesetzt hat!Bitte um schnelle Antwort!Ich befürchte fast das die Widerspruchszeit vorbei ist!
|
01.06.07 09:09 Leo
|
Re: erstattung der nebenkosten
hallo meckerbaby, soviel ich weiß ist die ARGE auch für Nebenkosten zuständig!!!!!!!!!!!!! Lauf sofort zu Deinem Amtsgericht , da gibt es bestimmt eine Rechtsberatungsstelle.
Notfalls laß Dir einen Beratungsschein geben und geh zum Anwalt.
Bei der Rechtsberatungsstelle kriegst Du sicher auch Auskunft wie das mit einer "Einstweiligen verfügung" gegen die ARGE funktioniert.
Bitte sag mir Bescheid wie alles gelaufen ist.
Alles Gute Dir
Leo
|
03.06.07 02:57 Mani
nicht registriert
|
Überweisung
Hallo zusammen, ich bin seit etwa 2 Jahren Arbeitslos, habe jedoch nie das ganze Geld auf meinem Konto bekommen. d.h. es wurden immer direkt Miete und Strom und alles bezahlt. Meine Frage ist: Wieso kriege ich nicht den gesamten Betrag auf meinem Konto? Ich denke dass man auf dieser nie lernt auf eigenen Beinen zu stehen!
MfG MANFRED
|
04.06.07 22:06 moni
|
bekomm ich noch harzt4 wenn ich mit meinen freund zusammen ziehe
Zitat:
Hallo Dagmar, ist Deine Geschichte gut gelaufen? Wenn nicht, dann schreib hier noch mal... Ich geb Dir dann meine pers. Mail-Adresse, ruf Dich dann anschließend an. Es d a r f da keine Probleme geben, hörte aber gerade hier eine Fall, wo sich die ARGE "ziert". Dein Fall ist und bleibt einfach, also keine Sorgen... Holger
|
|
|
1 2
|