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05.10.07 15:36 pepefarin
nicht registriert
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Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
Hallo, hallo, ich habe ein riesen Problem, bekomme seid 3 Monaten kein Hartz 4 mehr, weil (haltet euch fest!!!) mein Vermieter, auch der Vater meines Kindes ist. Zur Erklärung, mein Sohn ist acht (seid der Geburt meines Sohnes pflegen ich mit dem Vater meines Kindes nur noch ein freundschaftliches Verhälnis, es klappt zwischen uns einfach nicht), lebt jetzt mit mir in einer relativ guten, kinderfreundlichen Umgebung, hat einen sicheren Schulweg, was alles so wichtig ist. Nun hat mir vor 2 Jahren der Vater meines Kindes angeboten, zu ihm ins Haus zu ziehen, da er selbst nicht mehr drin wohnte und es lehr stehen würde, da wir uns schon über 11 Jahre kennen und wir immer ein gutes Verhältniss hatten, zahle ich für meine Wohnung auch genau den Betrag an Miete, der vom Amt vorgeschrieben ist. Bis jetzt hat es niemanden interessiert (sie haben ein Hausbesuch gemacht in dem das Team auch festgestellt hat,. das ich alleine, mit Kind Lebe), dass wir nie ein "eheähnliches" Verhältniss hatten, oder haben, wie auch wenn er nicht in dem Haus wohnt. Doch jetzt kommt der Hammer: ICH soll notarielle Beglaubigungen und eine Vermieterlaubniss von ihm, von einem im Prinzip mir Fremden bringen. Auch wurde ich trotz Absprachen einfach auf dem Flur vor der Tür meines Bearbeiters stehen lassen, mir wurde nur durch ansprechen anderer Mitarbeiter von ihm telefonisch gesagt, Zitat: "ich hätte es bis jetzt nicht eilig mit meinem Geld gehabt, also sieht er keinen Grund mit mir ein Gesprächstermin zu bereinbaren!". Kann ich davon ausgehen, dass dieser Mensch mich einfach nicht leiden kann und ich desswegen so schikaniert werde?! HILFE!!!
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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05.10.07 21:31 nontestatum

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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
Jede Behörde hat natürlich das Recht und die Pflicht, möglichen Missbrauch zu prüfen.
Aber hier dürften die rechtlichen Verhältnisse wohl klar sein.
Was soll denn da notariell beurkundet werden? Und Vermieterlaubnis????
Hartz IV / ALG II ist dir einfach gestrichen worden? Bist du dann noch krankenversichert? Wird Miete gezahlt? Hast du Lebensmittelgutscheine beantragt?
Die ARGE soll doch mal darstellen, was sie will.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
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05.10.07 23:10 kurzda
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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
Jedenfalls, interessantes Abzock-Modell.
Jetzt könntest du deinen Mann noch leasen.
Dann rede doch mal mit der Arge ob die Leasing-Raten eventuell wie eine Mietzahlung in Anrechnung kommen.
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06.10.07 00:12 nontestatum

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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
kurzda: Solange die Leute nicht verheiratet sind, nicht den Schutz der Ehe geniessen und in der entsprechenden nachteiligen Steuerklasse eingestuft sind, hast du nicht das Recht, von einem Abzock-Modell zu sprechen.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
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06.10.07 10:53 kaba
nicht registriert
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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
was heisst hier Schutz der Ehe? darauf werden die gern verzichten zum Vorteil auf die Sicht der Kohle von der Arge! Armes Deutschland *lach*. seltsam ist es schon dass man mal so nebenbei ein Kind in die Welt setzt von einem Mann mit dem man nur gut bekannnt ist.
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06.10.07 12:03 nontestatum

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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
kaba:
Betrachte das doch mal aus einem anderen Blickwinkel: was hat sich denn ein Mann mit einer Frau zu vergnügen, wenn er nicht bereit ist, im Falle eines Falles eben diese Frau auch zu heiraten? Verantwortlich sind beide, nicht nur die Frau. Und solange es kein Gesetz gibt, das eine Zwangsverheiratung vorsieht oder den kompletten Vermögenseinsatzes des Mannes, solange müssen sich auch die ARGEN mit den bestehenden Gesetzen begnügen.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
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06.10.07 18:40 kurzda
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Re: Der Vater meines Kindes ist mein vermieter
Betrachten wir diesen Fall doch etwas näher.
Das Beispiel zeigt mit welcher Selbstverständlichkeit hier der Bedarf der normalen Lebensführung der Allgemeinheit übergeholfen wird.
Selbst wenn der Kindesvater nicht mit im Hause wohnt ist er als jemand der einfach ein Haus mit den laufenden Kosten leerstehen lassen kann nicht unvermögend.
Der Kindesvater hat für sein Kind aufzukommen und hat Unterhalt an die Kindesmutter zu entrichten wenn sie wegen des Kindes keine Arbeit aufnehmen kann. Ggfs. mußt er das Haus hierzu veräußern. Die Kindesmutter hat ihre Ansprüche zunächst gegen dem Kindesvater durchzusetzen, erst danach ist das Amt dran, das ist die richtige Reihenfolge.
Und der Kindesvater ist in diesem Falle auch kein "im Prinzip Fremder" sondern der Vertragspartner eines Mietverhältnisses, was ggfs. selbstverständlich durch die Vorlage des Mietvertrages dem Amte nachzuweisen ist wo der Vermietungsgegenstand genau definiert und der Mietzins mit seiner Kostenstruktur festgelegt ist. Nur so kann das Amt überhaupt entscheiden, ob ein den ALGII Bestimmungen gemäßes Mietverhältnis vorliegt.
Und selbsttverständlich sind die Mietzahlungen an den Vermieter für ihn Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, die bei ihm versteuert werden müssen.
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