| Forum » Wohnen » Bedarfsgemeinschaft |
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13.10.07 18:37 schnurri
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Bedarfsgemeinschaft
Die ARGE sagt wenn man 1 Jahr zusammen lebt ist es eine Bedarfsgemeinschaft. Aber wenn ich im Jahr nur 250 Tage zusammen lebt wie sieht denn das die Arge bei Hartz 4. Ich habe eine festen Wohnsitz 650 km von meiner Freundin entfernt, ich möchte bei Ihr mal 90 Tage oder mal 100 Tage verbringen. Geht das? Wird ein Jahr bei der ARGE auf das laufende Jahr bezogen. Oder rechnen die alle jahren zusammen mfs
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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13.10.07 23:46 kurzda
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Re: Bedarfsgemeinschaft
An eine eventuelle Arbeitsaufnahme denkt der Herr wohl nicht.
Nur wie er seine Freizeit mal hier und mal da verbringt und ansonsten die Hand aufhält.
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14.10.07 01:15 nontestatum

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Re: Bedarfsgemeinschaft
Der Arge geht es darum, festzustellen, ob gemeinsam gewirtschaftet wird, und ob gegenseitiges Einstehen gegeben ist.
Nach einer Frist von einem Jahr wird dies dann so angesetzt.
Eine Zeiterfassung nach Tagen ist nicht möglich, die Vorstellung, dass man sich bei der Polizei oder der ARGE an- und abmeldet, nach dem Motto: jetzt bin ich bei meiner Freundin, und jetzt reise ich wieder ab, ist völlig abstrus.
Das Problem wäre auch: würde die ARGE anerkennen, dass ein 100-Tage-Aufenthalt keine eheähnliche Gemeinschaft begründet, dann müsste dies für Fernfahrer-Ehen auch gelten und auch für Familien, die mit Tag- und Nachtschichten geschlagen sind und die sich nur im fliegenden Wechsel sehen.
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14.10.07 10:05 kurzda
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Es geht sicherlich der Arge auch darum festzustellen ob gemeinsam gewirtschaftet wird.
Aber eigentlich ginge es doch im vorliegenden Falle der Arge darum ob hier überhaupt die Bedingungen von ALGII Zuwendungen vorliegen für jemand der wie ein Mallorca Rentner seine Lebensführung betreibt.
Dieser Herr stünde doch ggfs. dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung, was eine notwendige Bedingung zum Bezug von ALGII Zuwendungen ist.
Ja, und dann auch das noch. Man stelle sich vor, da sind doch glatt auch manche mit Arbeit "geschlagen" die im Schichtbetrieb gemacht werden muß, unvorstellbar für manchen vom Steuerzahler ausgepolsterten Empfänger von Sozialleistungen.
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14.10.07 11:00 nontestatum

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14.10.07 16:15 kaba
nicht registriert
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Versuch doch mal, Mehraufwand wegen doppelter Haushaltsführung zu beantragen! Bei Menschen die arbeiten müssen und verheiratet sind geht das doch auch! Steuerlich zumindest. Blöd für die ist nur ,dass die keine 90- 100 Tage Urlaub im Jahr haben. Aber, die sind vermutlich auch noch selber Schuld! Wie heisst das noch ? " Wer Arbeit kennt und dann nicht rennt! Und sich nicht drückt, der ist verrückt! Wenn du so viel Zeit, wie du hier Blödsinn schreibst in die Arbeitssuche stecken würdest, hätte sich Hartz4 für dich bestimmt erledigt. Bestimmt soll ich nun auch von einigen Arbeitswütigen verbannt werden, wie kurzda........ aber was interessierts die Eiche, wenn sich ne Wildsau dran schubbert! Fröhliche Grüße aus Bayern! :-)
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