| Forum » Umschulung, Fortbildung, Praktikum » Berufsausbildungsbeihilfe bei 1.Ausbildung in einem Berufsförderungswerk |
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01.07.11 14:57 roughdiamond
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Berufsausbildungsbeihilfe bei 1.Ausbildung in einem Berufsförderungswerk
Hallo, folgendes Problem. Ich mache mit einem Bildungsgutschein eine Ausbildung zum Fachinformatiker,in einem Berufsförderungswerk. Dort sind auch Rehabilitanten der Rentenversicherung,Selbstzahler ect. Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II. Bin verheiratet. Habe daher einen Antrag auf Bab gestellt.Laut dem Babrechner würde mir aber diese Leitung zustehen. Der wurde abgelehnt.Mit folgender Begründung. Ihre Ausbildung ist nach §60 Abs.1 SGB III nicht förderungsfähig,weil es sich nicht um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz,der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt.
Fachinformatiker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf Auf meinem Bildungsgutschein steht außerbetrieblich.
Der Antrag wurde auch ohne Prüfung abgelehnt. Ich bekam sogar einen anruf von einem Mitarbeiter,und der sagte mir das die Bundesagentur mir nur den Bildungsgutschein ermöglicht,Bab aber nicht.
Ist diese Ablehnung jetzt so Rechtens? Und bitte,ich hab einen Termin beim Anwalt.Aber bis dahin hätte ich gerne die ein oder andere Meinung von evtl.betroffenen hier.
Danke.
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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