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Forum » Neue Urteile » Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!  1
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28.02.09 15:52
Toni

nicht registriert



Zitat
Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!

Hartz-IV-Empfänger müssen fälschlicherweise zu viel gezahltes Geld nicht an die Arbeitsagenturen und Kommunen zurückzahlen. Die Arbeitsförderung Kassel hatte von einem Arbeitslosen 1500 Euro zurückfordern wollen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn es sich um Täuschung, Drohung oder Bestechung handelt. (LSG Hessen, SG Stuttgart AZ 15 AS 2965/06)

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

02.04.09 14:07
Annabell2853 

Zitat
Re: Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!

Hallo Toni,
schön das zu lesen, die Agre fordert eine Rückzahlung aus einer Bedarfsgemeinschaft von 2006 her noch, obwohl wir nicht falsch gemacht haben, kamen unseren Meldungspflichen immer nach. Ich habe jetzt einen Überprüfungsantrag gestellt im Januar, auch mit der Bitte man möchte uns eine Gesprächstermin geben für die Aufklärung der Rückzahlung. Habe bis heute noch keine Antwort bekommen, ich hol mir jetzt einen Beratungsschein für einen Anwalt dann werde ich weiter sehen und hier dann auch berichten
LG Annabell

02.04.09 21:30
Volkmar

nicht registriert



Zitat
Re: Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!

So ein ähnliche Problem hatte ich auch einmal, jedoch war hier die ARGE sehr langsam, denn sie kann nur dann zuvielgezahlte Gelder zurückfordern, wenn sie innerhalb von 12 Monaten einen solchen Anspruch durch Bescheid geltent macht. Sie muss aber auch den Beweis dann natreten, dass der Empfänger der Leistung dieser Fehler hätte sehen müssen, was jedoch bei dem Stil der Bescheid für einen normal sterblichen Menschen gar nicht möglich ist.
Ich selber ahbe 9 Monate gebracht um alle Daten zu erhalten um einen solchen Bescheid auch in zukunft nachrechnen zu können, bekomme jedoch nur Bescheid wo lauter rechenfehler enthalten sind.
Vielleicht ist man der Mathematik nicht kundig
Ich wünsche dir für deine Sache viel Erfolg.
Noch ein Trost von mir 75 Prozent der eingelegten Klagen gegen Hartz 4 gegen gut für den Kläger aus, so die Auskunft des Berliner Sozialgerichtes.

02.04.09 23:09
daggi6411 

Zitat
Re: Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!

Hallo,

ich habe folgendes erlebt und hätte auch danach gern eine Antwort.

Ich hatte zum 01.08.2008 bei einer Leiharbeitsfa angefangen. Nachdem ich erfuhr das meine Tochter zum 01.08. 2008 auch eine Ausbildungsstelle hatte,habe ich meine Sachbearbeiterin im Jobcenter angerufen und sie davon in Kenntnis gesetzt.Sie forderte daraufhin mich auf, den Ausbildungsvertrag sowie die erste Abrechnung meiner Tochter ihr zukommen zu lassen.

Dieser Aufforderung kam ich nach, ich hatte diese Unterlagen per Post zugeschickt.

Ich hatte einen varierenden Lohn , somit änderten sich die überwiesenen Beiträge monatlich.
Ich bekam aber nie zu diesen veränderten Beträge schriftlich Bescheide aus denen zu ersehen gewesen wäre, wie viel von meinem Lohn eingerechnet wurde und wie viel vom Ausbildungsgehalt meiner Tochter.

Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wußte, dass die Unterlagen meiner Tochter dort nie angekommen sind.Ich dachte es wäre alles in Ordnung, weil auch keine Rückfrage von meiner Sachbearbeiterin kam, wo den die Unterlagen bleiben würden.

Erst nach dem Änderungsantrag zur Weiterbeweilligung von Hartz 4 für die nächsten 6 Monate ,kam heraus das ich 6 Monate zuviel Leistungen bekommen habe, weil meine Tochter noch voll mit einberechnet wurde.

Mir wurde vorgeworfen wissentlich Informationen über die Ausbildung als auch über das gehalt meiner Tochter vorenthalten zu haben.

Woher sollte ich erstens wissen, das die Unterlagen nicht angekommen waren, und zweitens die monatlichen Beträge die ich überwiesen bekam zu hoch waren.
Hätte ich jeden Monat eine Berechnung darüber bekommen ,hätte ich diesen Fehler bemerken können und ihn dann auch angezeigt keine Frage.
Ich muß doch voraussetzen können, dass die Beträge richtig sind die ich überwiesen bekommen habe.
Ausserdem muß ich voraussetzen, dass Post ankommt.
Schriftlich Bescheide vom Amt werden ja auch nicht per Einschreiben an mich geschickt, auch ganz normal mit der Post.

Ich mußte zusammen mit dem Anhörbogen zusagen jeden Monat 100 Euro zurückzuzahlen.

Muß ich wirklich zurückzahlen? Denn wurde nicht auch vom Amt nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet, bzw wurde ich nicht im Glauben gelassen, dass alles in Ordnung sei?

LG dagmar

06.06.09 13:14
Hexe 1959

nicht registriert



Zitat
Re: Zu viel Geld vom Amt darf man behalten!

Hallo Ihr Lieben,
leider ist dem nicht so dass zuviel erhaltenes Geld von der Arge behalten darf, auch wenn diese die Fehler gemacht hat.
Meine Tochter und mein Schwiegersohn müssen das zuviel gezahlte Geld von der Arge , von 2007 zurück zahlen , da die Arge einen Pfändungsbeschluss erwirkt hat.
Wir haben zwar gegen den Bescheid von zuviel gezahltem Geld Einspruch eingelegt, worauf sich die Arge in MG nicht gekümmert hat und auch nicht darauf geantwortet hat.
Nun müssen Beide das zuviel erhaltene Geld zurück zahlen.

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