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Forum » Neue Urteile » Vermögen des Partners - erst nach einem Jahr anrechenbar  1
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28.02.09 08:09
Toni

nicht registriert



Zitat
Vermögen des Partners - erst nach einem Jahr anrechenbar

Einkommen und Vermögen des Lebenspartners dürfen erst auf ALG 2-Leistungen angerechnet werden, wenn das Paar mindestens
ein Jahr zusammenlebt (LSG Hamburg AZ L 5 B 21/07 ER AS)

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

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