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Forum » Neue Urteile » Auto muss nicht verkauft werden  1
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28.02.09 08:15
Toni

nicht registriert



Zitat
Auto muss nicht verkauft werden

Arbeitslose dürfen ihr Auto behalten – sofern es nicht mehr als 7500 Euro wert ist. Erst dann wird es als Vermögen
auf das ArbeitslosengeldII angerechnet. Im konkreten Fall hielt die ARGE sogar nur ein Fahrzeug mit einem Wert von
5000 Euro für angemessen (BSG Kassel, AZ B 14/7b AS 66/06 R)

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

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