| Forum » Meckerecke Hartz 4 und ARGE » Kindergeld |
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25.02.09 08:00 Gerald
nicht registriert
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Kindergeld
Mindestens zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind versprach die Bundesregierung Eltern ab diesem Jahr. "Das ist eine Mogelpackung", erklärt die Güstrowerin Steffi Z. Sie habe vier Kinder im Alter von drei Wochen bis 13 Jahren, lebe von Arbeitslosengeld und Zuschüssen. Nun sei ihr mitgeteilt worden: Eben diese Leistungen würden jeweils um die Summe gekürzt, die sie mehr an Kindergeld pro Kind erhalte. Das Jugendamt habe den Unterhaltsvorschuss gekürzt, die Arge das Arbeitslosengeld.
Der Landkreis Güstrow bestätigt: Das Jugendamt kürze auf der Basis eines Gesetzes den Betrag des Unterhaltsvorschusses, den es für Alleinstehende mit Kindern gebe, wenn Väter nicht zahlen - eben um die Euro, die es mehr an Kindergeld gibt. "Dafür kommt das gesamte Kindergeld in Anrechnung".
"Das ist richtig so", betätigt auch Matthias Bonack von der Arge, die Kürzung beim Arbeitslosengeld II. "Kindergeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung." Dies gelte auch für das Arbeitslosengeld II, das für die Kinder angerechnet wird. Dementsprechend werden die Leistungen ausgeglichen, die der Staat zahlt.
Steffi Zimmermann kann das nicht verstehen: "Das höhere Kindergeld soll für die Kinder sein", sagt sie, für Kleidung, Essen oder auch mal einen Kinobesuch. Mit der Kürzung sei die Kindergeld-Erhöhung verpufft.
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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02.04.09 21:18 Volkmar
nicht registriert
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Re: Kindergeld
Es stimmt das man das Hartz 4 um den Betrag kürzt um welchen sich das Kindergeld erhöht. Aber es gibt immer noch ein Fünkchen Hoffnung, ga beim Bundesverwaltungsgericht 3 Klage anhängig sind welche den Beweis erbringen sollen, dass das Kinder Geld nicht als Einkommen bei Hartz 4 angerechnet werden darf. Denn es ist Zweckgebunden nämlich für unsere Kinder. Und zweckgebundene Gelder dürfen keine Berücksichtigung finden bei der berechnung der Regelleistung. Aber es wird noch dauern, vielleicht kann man dann einmal wenn die Klagen erfolg haben die Gelder von der ARGE dann rückwirkend zurückfordern, dies hgeht aber nur wenn man gegen die Anrechnung des Kindergeldes im Bescheid auch wiederspruch einlegt, dieser wird zwar abgelehnt aber man hat dann was in der Hand um eine eventuelle Rückforderung durchsetzen zu können. Hier gilt das gleiche Prinzip wie die Warmwasserpauschale welche entgegen der Richtlinie des Bundessozialgerichtes immer noch häher in Abzug gebracht wird. ,
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18.05.09 14:00 bluemel

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Re: Kindergeld
Ich Habe vor kurzem festgestellt das seit Juni 08 bis zum heutigem Tage das Kindergeld mit 1024.-€,erhalten aber nur 820.-€,bzw.ab Januar09, 950.-€,erhalten aber nur 888.-€, für fünf Kinder angerechnet wurden. Steht mir der zuviel angerechtete Betrag zu?
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