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Forum » Hartz 4 aktuell » Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig  1
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25.01.09 09:15
Toni

nicht registriert



Zitat
Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt hatte am 29. Oktober 2008 mündlich beschlossen, die Regelsätze für Leistungsbezieher der Hartz-IV-Reform gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, weil das Landessozialgericht der Auffassung ist, daß die Regelsätze zu niedrig und sozial unangemessen sind.

Seit heute mittag (Samstag, 24. Januar 2009) liegt uns nun der schriftliche Beschluß des Hessischen Landessozialgerichtes in dem Verfahren L 6 AS 336/07, Vorinstanz Sozialgericht Kassel Az.: S 5 AS 119/05 (Thomas Kallay & Familie aus Eschwege/Nordhessen) gegen ARGE "Arbeitsförderung" Werra-Meißner gGmbH, Eschwege / Nordhessen) vor.

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

25.01.09 12:57
van-goch 

Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Hallo Toni ,
vielen Dank für die mails...
und was steht im Beschluss drin ?? kann man es verwerten ??? Wo kann ich es schon nachschlagen ???
Lg

26.01.09 08:04
Toni

nicht registriert



Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Sorry, der Link war nicht dabei:
www.scharf-links.de/57.0.html?&tx_tt...Hash=98ae08b45e
Grüße Toni

27.01.09 09:14
Toni

nicht registriert



Zitat
Gericht: Existenzminimum von Hartz-IV-Familien nicht gedeckt

Darmstadt (AFP) — Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hält die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und für Familien insgesamt für unzureichend. Das geht aus den schriftlichen Gründen hervor, die das LSG veröffentlicht hat. Mit Beschluss vom 29. Oktober hatte das LSG Darmstadt die Hartz-Leistungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Am Dienstag verhandelt das Bundessozialgericht über das so genannte Sozialgeld für Kinder.

Wie das Gericht in seinem 76-seitigen Beschluss ausführt, sieht es das Existenzminimum für Kinder und Familien nicht gedeckt. Das Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren beträgt derzeit 211 Euro, 60 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende in Höhe von 351 Euro monatlich. Jugendliche ab 14 bekommen 281 Euro (80 Prozent). Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nach den vom LSG eingeholten Gutachten müssten die Leistungen für Kinder um die Hälfte und die der Jugendlichen um 20 Prozent höher sein.

Scharf kritisiert das LSG, dass die Leistungen von Familien von denen für Alleinstehende abgeleitet wurden. Überzeugend hätten Gutachter dem Gericht dargelegt, dass Familien ein völlig anderes Konsumverhalten haben. So seien die Kosten für den Verkehr deutlich höher. Ausgaben für Schulmaterial, außerschulische Bildung, Sport und Vereine seien bei Kindern nicht berücksichtigt. Es sei fragwürdig, dass 13-Jährige nicht mehr Geld bekommen als Kleinkinder.

Das BSG hat die Leistungen zumindest für Erwachsene inzwischen in mehreren Urteilen gebilligt. Daran rügt nun das LSG, die obersten Sozialrichter in Kassel seien vom "physischen Existenzminimum" beziehungsweise dem "nackten Überleben" ausgegangen. Das reiche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus. Auch der Gesetzgeber selbst habe in seiner Gesetzesbegründung das "soziokulturelle Existenzminimum" in Bezug genommen. Die damit geforderte Teilnahme der Hilfebedürftigen am gesellschaftlichen Leben sei mit den gewährten Leistungen aber nicht möglich.

Am Dienstag beschäftigt sich das BSG nun erstmals ausdrücklich mit den Leistungen für Kinder. Die Rechtsvertreter von Kindern aus Dortmund und dem Landkreis Lindau am Bodensee machen geltend, ihr Existenzminimum sei nicht gedeckt. Im Gegensatz zu ihren Kollegen in Darmstadt hatten die Landessozialgerichte Essen und München keine entsprechenden Bedenken.

28.01.09 11:03
Toni

nicht registriert



Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Auffällig ist, dass das Sozialgeld für Kinder von Arbeitslosen nur rund 2500 Euro pro Jahr beträgt, während im Steuerrecht knapp 6000 Euro pro Jahr und Kind nicht besteuert werden dürfen. Kinder der steuerzahlenden Mittel- und Oberschicht scheinen dem Staat mehr wert zu sein.
Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind der Gesellschaft nur 211 Euro pro Monat wert. Das Bundessozialgericht hat nun diese willkürliche Festsetzung des Satzes kritisiert - das Landessozialgericht Hessen hält die Summe sogar eindeutig für zu niedrig.

Die Kritik an den Sätzen ist in der Politik längst angekommen, Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen bald mehr Geld erhalten. Das verfassungsrechtliche Problem bleibt aber bestehen: Wenn man nicht begründen kann, warum Kinder nur 60 Prozent der Summe für Erwachsene erhalten, ist dies bei künftig 70 Prozent auch nicht einfacher. Auffällig ist, dass das Sozialgeld für Kinder von Arbeitslosen nur rund 2500 Euro pro Jahr beträgt, während im Steuerrecht knapp 6000 Euro pro Jahr und Kind nicht besteuert werden dürfen. Kinder der steuerzahlenden Mittel- und Oberschicht scheinen dem Staat mehr wert zu sein. Mit der Angleichung nach oben ist kaum zu rechnen - es könnte Akzeptanzprobleme geben, wenn Arbeitslose mehr für Kinder erhalten, als Sprösslinge der Bezieher von Niedriglöhnen zur Verfügung haben.

28.01.09 11:05
Toni

nicht registriert



Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Wie viel staatliche Unterstützung braucht ein Kind, um angemessen am Leben teilzunehmen? Deutlich weniger als ein Erwachsener, sagt der Gesetzgeber - und liegt damit vollkommen neben der Spur. Mit sozialer Wirklichkeit hat die willkürliche Festlegung eines Regelsatzes von 60 Prozent des Bedarfs eines Erwachsenen nichts zu tun. Das hat nun das Bundessozialgericht festgestellt und dem Gesetzgeber eine Ohrfeige erteilt. Der finanzielle Bedarf von Kindern ist groß, auch wenn die Betroffenen noch klein an Größe sind. Doch sie wachsen. Schuhe und Kleidung müssen oft binnen kurzem ausgetauscht werden. Das kostet, selbst wenn Hosen und Pullover in Second-Hand-Geschäften erworben werden. Auch die Teilhabe an Bildung hat ihren Preis. Der Schulbedarf, vielleicht sogar ein Landschulheimaufenthalt, ist mit dem Regelsatz nicht abgedeckt, ganz zu schweigen von der Nachhilfe, die auch Kinder aus Hartz-IV-Familien benötigen können. Das alles berücksichtigt die jetzige Pauschale nicht. Sie spart bei Jungen, zu Lasten ihrer Zukunftschancen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Gesellschaft. Denn ohne eine faire Teilhabe an Bildung im Jugendalter ist ein Ausstieg aus der Armutsspirale als Erwachsener kaum möglich. Mit der jetzt geplanten Anhebung des Regelsatzes ist es nicht getan. Gefragt sind gestaffelte "Antworten" auf den tatsächlichen Bedarf. Dem sollte sich der Gesetzgeber stellen.

29.01.09 09:07
Klaus T.

nicht registriert



Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Eine neue Hartzhöhe währe wirklich mal angebracht. Die Schlagwörter Kinderarmut usw. stehen schon lange auf der Tagesordnung. Aber solange wir eine so ignorante Führung in diesem Lande haben, wird sich daran auch nichts ändern.

Außerdem würde ich hier eine verbesserung der Arbeitsschancen befürworten. Mindestlohn. Abschaffung von 1 Euro und 400 Eurostellen. Gleichstellung von ALG 1 und ALG 2 berechtigten. Auch hier würde unter Umständen eine geringere Arbeitslosigkeit erziehlt werden können. Z. B. beim Thema Selbständigkeit. Ein ALG 2 empfänger hat da doch keine Chance.

ALG 2 sollte kontenuierlich angepasst werden und die einmaligen Leistungen der früheren Sozialhilfe sollten angepasst wieder gesetzlich geregelt eingeführt werden.

30.01.09 08:18
Andre H.

nicht registriert



Zitat
Re: Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Ersteinmal den Politikern gehören die Diäten gekürzt das auf jeden Fall.man fühlt sich von der Regierung nur noch verar.....Traurig aber wahr, armes Deutschland.

Und zur Neuberechnung:Mir hat ein Sozialhilfe Empfänger mal gesagt warum gehst du arbeiten, ich bekomme auch so mein Geld ohne zu arbeiten ,dank Sozialhilfe und ich sagte wenn jeder so denken würde wären wir arm dran.Ich habe zwar "nur "22 Jahre gearbeitet und bin arbeitslos weil meine Firma geschlossen wurde aber was hab ich jetzt ?

Genausoviel wie ein Sozialhilfe Empfänger der noch nie gearbeitet hat dank Hartz4. Und was soll ich meinem Sohn erzählen ( 7 Jahre ) sei immer fleissig in der Schule damit du später mal einen Job bekommst ?? Man wird doch auch verar... wenn man arbeiten war!

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