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Forum » Hartz 4 aktuell » Hartz-IV-Empfänger müssen Konten offenlegen  1
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25.02.09 08:12
Ingo M.

nicht registriert



Zitat
Hartz-IV-Empfänger müssen Konten offenlegen

Hartz-IV-Bezieher müssen der Arbeitsbehörde auf Verlangen ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Eine Einschränkung des Datenschutzes sei hier nicht zu beanstanden. (Az.: B 4 AS 10/08 R) Die Vorlage der Kontoauszüge diene dazu, Missbrauch beim Arbeitslosengeld II (Alg II) zu verhindern. Weigere sich ein Arbeitsloser, die Auszüge vorzulegen, könne die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden. Dies gehe dann zu seinen Lasten.

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

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