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Forum » Formulare & Anträge » Studium nach Berufstätigkeit: Kann ich mit Geld rechnen ?  1
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21.10.10 22:45
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Zitat
Studium nach Berufstätigkeit: Kann ich mit Geld rechnen ?

Habe nach langjähriger Berufstätigkeit ein komplett selbst finanziertes Studium begonnen und jetzt erfolgreich abgeschlossen. Da ich die letzten 2 Jahre nicht berufstätig gewesen bin, wandere ich gleich nach ALG II (lt. Arbeitsamt).

Im letzten Halbjahr bin ich nun aus finanziellen Gründen in die Wohnung meiner Eltern gezogen. Wenn ich nun ALG II beantrage, kann die ARGE mir die Unterstützung verwehren mit dem Hinweis, dass ich ja "zu Hause" bei den Eltern leben würde?

Wie man sich vorstellen kann ist die Situation als 40-jähriger bei den Eltern zu leben, alles andere als optimal, im Grunde unerträglich. Ich benötige die Unterstützung daher für maximal 3 Monate, um die Bewerbungsphase zu überbrücken, hauptsächlich um die bundesweiten Reisekosten (evtl. auch Luxembourg und Niederland) abzudecken.

Könntet Ihr mir helfen meine Situation einzuschätzen, bevor ich ins Amt laufe und nichts wissend ins offene Messer des Sachbearbeiters renne.

Danke!

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

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