Hallo, ich war von Juli bis Dezember letzten Jahres Arbeitslos. Das Arbeitsamt hat auch gezahlt allerdings nur unter vorbehalt, weil mein ExArbeitgebeer etwas faul ist u. die Zettel u. Bestätigungen vom Arbeitsamt nicht ausgefüllt hat (der Sachbearbeiter hat sich erstmal mit den Gehaltsabrechnungen zufrieden gegeben). Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, dass ich den Kündigungsgrund genau angeben soll, weil mein ExArbeitgeber hat dem Arbeitsamt irgendwas davon gemeldet, dass ich mich zu spät krankgemeldet habe. Ich soll das ganze innerhalb von 1 Woche erläutern. Frage: A) Darf mein ExArbeitgeber das überhaupt (wie soll ich da einspruch einleegen, wenn ich nur ungefähr weiss um was es geht). B) Für meinen neuen Arbeitgeber reise ich viel umher (auch ins Ausland), so dass ich eigentlich keine Zeit mehr habe. Können die dann das ausgezahlte Geld zurückfordern??? C) könnte ich von meinen EX Arbeitgeber so ne art Schadensersatz verlangen, weil er immerhin sensible Daten ohne nachzufragen weitergegeben hat?
Danke schonmal
ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
31.01.11 14:41 Zarah
nicht registriert
Re: Drohung einer Sperre
Unter Vorbehalt ausgezahltes ALGI kann zurückgefordert werden, wenn sich ein Grund für eine Sperre ergibt, z.B. weil die Kündigung durch Fehlverhalten selbst verschuldet wurde. Der Arbeitgeber wird von der Arbeitsagentur im entsprechenden Formular nach dem Kündigungsgrund gefragt, er muss dazu Auskunft geben, und man kann ihn deswegen nicht verklagen.