| Forum » Arbeitslosengeld I » Rechtlich Nachvollziehbar?? |
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08.12.08 22:04 Andrea
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Rechtlich Nachvollziehbar??
Ich habe folgende Fragen an euch. Unterliegt mein ALG 1 Anspruch unter Berücksichtigung des Ruhens bestimmten Fristen und Zeiten?
Sachlage: Unbefristes Arbeitsverhältnis seit 15,5 Jahren ohne Unterbrechung. Krank seit 03/2004 bezug von Krankengeld und Unterhaltsgeld. 07/2004 Firma Insolvent und dadurch Kündigung meines Arbeitsplatzes, weiterhin Krank.
Meldung am Arbeitsamt wegen Insolvents und Kündigung, war nicht vermittelbar wegen Krankheit. Ruht mein Anspruch ALG1? Weiterhin Krank - Arbeitsgerichtsprozess wirksamkeit der Kündigung zum 30.05.2005 wegen einhaltung der Kündigungsfristen. Meldung beim Arbeitsamt - nicht vermittelbar wegen Krankheit, Anspruch ALG 1 ruht wegen Bezug von Krankengeld . Krankheit zieht sich bis 11/2006 hin. Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt wegen Aussteuerung, ablauf des Krankengeldes, Antrag auf ALG1.
Maßgabe des Arbeitsamtes fiktives Festsetzung des ALG1 mit der Begründung:
Kann ein Bemessungszeitraum von mind. 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitentgelt innerhalb des auf 2 jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgeld nach §132 SGB III ein fiktives Arbeitsentgeld zugrunde zu legen.
Des maßgebliche Bemessungsrahmen umfasst vorliegend die Zeit vom 03,11,2004 bis 02,11,2006. innerhalb dieses Zeitraumes wurde kein Arbeitsentgeld aus einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung erziehlt. ein bemessungszeitraum von mind. 150 Tagen mit Anspruch auf arbeitsentgeld kann damit nicht festgestellt werden, so dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes von einem fiktiven Arbeitsentgeld auszugehen ist.
Kann das Arbeitsamt die Ruhezeiten ALG1 ignorieren oder Verkürzen? Unterliegt das Ruhen einer gesetzlichen Frist oder Zeit ?
Was bedeutet "Beschäftigung" im SGB und interpretation Arbeitsamt?? Konkrete Frage, wie würdet Ihr entscheiden, fiktive Festlegung des ALG 1?
Um kurzfristige Meinungen oder Beurteilung währe ich euch dankbar!!
LG Heinz (55 Jahre)
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ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4
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