AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?

Informationen: Sozialtipps.com





Forum für Erwerbslose: ALG I - ALG II - Hartz IV

 

Wichtige Informationen: Sozialtipps.com | Forum | Registrieren | Ranking | Suche | FAQ | Impressum
2 Benutzer online Anmelden
Benutzerdefinierte Suche
Forum » Arbeitslosengeld I » Kürzungen beim Arbeitslosengeld  1
Antwort schreiben
25.02.09 07:19
Toni

nicht registriert



Zitat
Kürzungen beim Arbeitslosengeld

Immer häufiger hat die Arbeitsagentur mit Fällen zu tun, in denen Kunden eine Adressänderung erst mit einiger Verspätung mitteilen.

„Arbeitslose müssen unter der von ihnen selbst der Agentur mitgeteilten Anschrift täglich durch Briefpost erreichbar sein“, erklärt Thomas K., Teamleiter Arbeitnehmer-Leistung bei der Agentur für Arbeit.

Wird ein Umzug nicht oder verspätet bei der Arbeitsagentur gemeldet, muss das Arbeitslosengeld und der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet werden – in der Regel mindestens für den Zeitraum vom Umzug bis zum Tag der verspäteten Mitteilung des Umzuges. „Da können hohe Beträge entstehen“, warnt der Experte, der auf die Möglichkeit hinweist, die Adress-Änderung der Agentur spätestens am Umzugstag telefonisch durchzugeben.

ALG 1, Sozialhilfe und Hartz 4

02.03.09 10:37
syntha21 

Zitat
Re: Kürzungen beim Arbeitslosengeld

ich habe da mal eine frage bei Alg1 wenn man zu einem termin unentschuldigt nicht erscheint bzw. man telefonisch bescheid gesagt hatt wieviel darf dann gekürzt werden oder wird dann gleich das ganze geld gestrichen und vor allem wie lange?????

Antwort schreiben | Bewertung:
  • 57 Bewertung(en): 2.70 Stern(e)
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 1