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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 1
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Um den gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu
erhalten, muss der Betroffene Arbeitslose innerhalb der
vergangenen zwei Jahren vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit
wenigstens für die Dauer von 12 Monaten versicherungspflichtig
beschäftigt gewesen sein. Die längste
Anspruchszeit auf
das Arbeitslosengeld 1 beträgt grundsätzlich 12 Monate für
Arbeitslose unter einem Alter von 50 Jahren. Für Arbeitslose im
Alter von 50 bis 55 Jahren ist die Höchstdauer des Anspruches um
3 Monate auf insgesamt 15 Monate verlängert. Ab dem 55
Lebensjahr erhält ein Arbeitsloser für die Dauer von 18 Monaten
Arbeitslosengeld 1. |
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