Hartz IV - Die Kommunen oder die Agentur
für Arbeit übernimmt Kosten
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Die Agentur für Arbeit oder die Kommunen übernehmen die laufenden Kosten für die
Krankenversicherung und
die Pflegeversicherung. Es wird für den Leistungsempfänger auch der
Mindestbeitrag in die Rentenversicherung einbezahlt. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, wenn man nicht über die Familie mitversichert ist. Der Beitrag beträgt derzeit: 125 Euro monatlich, pauschal Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, wenn man nicht über die Familie mitversichert ist. Der Beitrag beträgt derzeit: 14,90 Euro monatlich, pauschal Die Rentenversicherung ist eine Pflichtvesicherung Der Beitrag wird der auf Basis des jeweiligen Mindestbeitrages berechnet. Liegt kein Anspruch für den Bezug von Hartz IV Geldern vor, so sollte der Antragsteller sich freiwillig in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung aufnehmen lassen. Die Beiträge sind dann selbst zu entrichten. Eheleute Für Eheleute besteht prinzipiell der Anspruch auf eine Familienversicherung, vorausgesetzt der Ehepartner ist in der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund von Einkommen versichert. |
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