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Hartz IV - Ein Euro Job


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Eine Anrechnung auf das Hartz IV Geld erfolgt nicht

Bei "Ein- Euro-Jobs" sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Hierfür richten die Kommunen Arbeitsplätze ein oder lassen auch Tätigkeiten auch bei gemeinnützigen Trägern zu.

Die Arbeitstellen werden regelmäßig bei der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen und der Arbeitsagentur beantragt. Die hierfür vorgesehenen Fördergelder erhält der Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher damit den Arbeitslosengeld II-Beziehern die Mehraufwandsentschädigung auszahlt.

Die Arbeitszeit soll wöchentlich bis zu 30 Stunden betragen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt ein bis zwei Euro pro Stunde und wird zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld II gezahlt.

Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt demnach nicht. Weiterhin ist sie laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az: S-2342 A - St 3 - 072/04) nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der Aufzählung des Paragrafen 32b EStG nicht aufgeführt ist.






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