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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Forum ALG I und ALG II Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
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Eine Anrechnung auf das Hartz IV Geld
erfolgt nicht
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Durch "Ein- Euro-Job" sollen Empfänger von ALG2 / Hartz IV ihre Arbeitskraft für
Tätigkeiten die als gemeinnützig angesehen werden einsetzen. Speziell dafür
werden von den zuständigen Kommunen Artbeitsplätze bereitgestellt. Auch Tätigkeiten bei gemeinnützigen Trägern
sind als 1 Euro Job anerkannt. Die Arbeitstellen werden bei der Arbeitsgemeinschaft der zuständigen Kommunen und der ARGE beantragt. Die dafür bereitgestellten Fördergelder erhält der Anbieter einer Arbeitsgelegenheit um damit den ALG2 Empfängern die Mehraufwandsentschädigung auszubezahlen. Die Arbeitszeiten sollten wöchentlich bis zu 30 Stunden betragen. Die Mehraufwandsentschädigung liegt bei 1-2 Euro / Stunde und wird zusätzlich zu dem ALG2 Geld bezahlt. Dementsprechend erfolgt auch keine Anrechnung auf das ALG2 Geld. Desweiteren sind die zusätzlich erwirtschafteten Gelder laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az: S-2342 A - St 3 - 072/04) gemäß dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der Aufzählung des Paragrafen 32b EStG nicht aufgeführt ist. Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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