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Die Höhe der Abfindung entscheidet über eine
Sperrzeit
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Durch die Aufnahme des § 1a im Kündigungsschutzgesetz, wurde die Abfindung
gesetzlich geregelt. Bei Beachtung dieser Gesetzesgrundlage ist die Höhe der
gezahlten Abfindung bei der Entscheidung über die Sperrzeit abhängig. Wird ein Arbeitnehmer ordentlich durch den Arbeitgeber gekündigt und die Höhe der Abfindung weicht von der gesetzlichen Regelung in § 1a im Kündigungsschutzgesetz ab, so liegt ein Sperrzeittatbestand vor, vorausgesetzt diese Abweichung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die gesetzliche Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr des zu kündigenden Arbeitnehmers. Angefangene Arbeitsjahre dürfen zu einem vollen Arbeitsjahr aufgerundet werden. Als Monatsverdienst zählt der volle Arbeitslohn, inklusive den Sachbezügen aus dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. siehe auch: Abfindung, Kündigung und Sperrzeit Wichtig ist auch die fristgerechte Kündigung des Arbeitgebers. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen Vorgaben, so kann die Agentur für Arbeit trotzdem eine Sperrzeit aussprechen. 62) Gibt es eine Sperrzeit auch bei dem Bezug von Überbrückungsgeld ? |
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