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Sonderbemessung bei unbilliger Härte
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Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes gibt es auch so genannte
Sonderbemessungen. Eine Sonderbemessung tritt dann ein, wenn der erzielte
Verdienst im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit niedriger als im
vorangegangenen Jahr war, ansonsten würde diese eine unbillige Härte bedeuten.
Da eine Sonderbemessung generell nur auf Antrag des Arbeitslosen durchgeführt wird, sollte der Arbeitslose deshalb prüfen, ob eine Sonderbemessung für Ihn in Frage kommt. Dazu ist einfach das Einkommen aus dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit mit dem Einkommen des vorletzten Jahres vor der Arbeitslosigkeit zu vergleichen. Der Antrag auf eine Sonderbemessung ist formlos, und in schriftlicher oder mündlicher Form bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Bei der Sonderbemessung wird dann das tägliche Durchschnittsbruttoentgelt der letzten 2 Jahre ermittelt und nicht wie bei der Regelbemessung das Durchschnittsbruttoentgelt des letzten Jahres. 42) Was bedeutet die Bestandschutzregelung ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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