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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
Arbeitslosengeld I
Arbeitsrecht / Fragen und Antworten
Ausbildungsberufe
Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
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Freibetrag von 165 Euro
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Für Arbeitslose, die bereits vor Ihrer Arbeitslosigkeit einen Nebenverdienst aus
einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erzielt haben, gelten bei der
Anrechnung des Nebenverdienstes besondere Vorschriften. Als Voraussetzung muss
die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten mindestens 12 Monate vor der
Arbeitslosigkeit ausgeübt wurden sein. Als Freibetrag für das Einkommen gilt der monatliche Durchschnitt des Einkommens aus den letzten 12 Monaten. Dennoch ist mindestens ein Freibetrag von 165,00 € zu berücksichtigen. Der höhere Freibetrag wird entsprechend bei der Anrechnung des Einkommens angewandt. 41) Wann gibt es eine Sonderbemessung bei der Berechnung von Arbeitslosengeld ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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