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Kann ich während der Arbeitslosigkeit die Beiträge für meine Lebensversicherung aussetzen ? |
Eine Stundung von Beiträgen bei Kapitallebensversicherungen
ist
grundsätzlich möglich. Das bedeutet für den Antragsteller: Die Versicherung gewährt dem Versicherten
einen Aufschub zur Zahlung der Beiträge. Einige Versicherungsunternehmen
verlangen für diesen Zeitraum jedoch
Stundungszinsen. Mittlerweile verzichten die Versicherer jedoch immer häufiger darauf,
eigens Zinsen in Rechnung zu stellen. Die Dauer einer Stundung von Beiträgen liegt in der Regel
zwischen drei und sechs Monaten. Im Fall der eingetretenen Arbeitslosigkeit können Versicherte
die Beitragszahlungen oftmals bis zu einem Jahr aussetzen. |
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