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Drohende betriebsbedingte Kündigung
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Die in § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III
genannten Voraussetzungen für eine Sperrzeit sind im Streitfall nicht gegeben.
In einem vorliegendem Fall hatte die Klägerin für die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund. Sie ist damit nur der drohenden
betriebsbedingten Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch ihren Arbeitgeber
zuvorgekommen.
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