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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Hartz IV - Der Fort und
Weiterbildungsgutschein
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Auch Bürger die Arbeitslosengeld II beziehen, haben ein gesetzliches Anrecht auf die so genannten Bildungsgutscheine. Solche Bildungsgutscheine berechtigen die Person entweder zur Teilnahme an Weiterbildungskursen oder an Seminaren. Grundsätzlich gelten für die Gutscheine eines Hartz 4 Empfängers die gleichen Regelungen wie für Bezieher des Arbeitslosengeldes I. Lediglich die Chancen auf eine entsprechende Förderung sind schlechter geworden. Vorgeschrieben ist die Vergabe der Bildungsgutscheine als Voraussetzung für eine Weiterbildung von Arbeitslosen. Ein Anspruch auf den Bildungsgutschein besteht allerdings nur für den Fall, dass zuvor eine individuelle Beratung durch einen Mitarbeiter der ARGE erfolgte. Zudem ist erforderlich, dass sowohl der Weiterbildungsträger als auch die einzelnen Maßnahmen zugelassen sind. Die jeweiligen Anbieter sind verpflichtet, diese Qualitätssicherung nachzuweisen. Gleichfalls muss in dem von der ARGE bereitgestellten Bildungsgutschein vermerkt sein, in welchem Zeitraum dieser einzulösen ist bzw. wie viel die gewählte Maßnahme kostet und vor allem welchen Zielen die angestrebte Weiterbildung dient. Der Anspruch auf Hartz IV Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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