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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Forum ALG I und ALG II Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
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Der PKW bei Hartz IV Bezug |
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Ein "angemessenes" Auto wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht
als Vermögen angerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit hat festgelegt, was die
Bedeutung von "angemessen" in diesem Falle ist: Das Auto darf einen
Wiederverkaufswert von 5000,- Euro nicht überschreiten. Liegt der Verkaufswert des Autos jedoch darüber, so wird je nach Einzelfall entschieden, ob das Fahrzeug noch als angemessen gilt oder nicht. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen dann folgende Punkte überprüfen: - Wie viele Mitglieder hat die Bedarfsgemeinschaft - Wie viele PKW gibt es in der Gemeinschaft insgesamt - Welches Baujahr haben die Fahrzeuge Es sei beispielsweise nicht machbar, dass einer Familie mit 4 Kindern das einzige Fahrzeug als Vermögen angerechnet werde, nur weil dieses einen Wiederverkaufswert von über 5000 Euro habe. Denn laut Hartz-IV-Gesetz darf jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Auto besitzen. Dieses wird dann nicht zum anrechenbaren Einkommen des Bedürftigen gezählt. Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Hartz IV Bezug Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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