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Hartz IV - Die private Altersvorsorge
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Hartz IV Gelder bekommen Bedürftige, wenn das eigene Vermögen oder
Einkommen nicht ausreichend ist
um den Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Zahlreiche Personen haben
eine private Altersvorsorge getroffen und oftmals auch mit
privatem Vermögen abgesichert. Falls solche zur Altersvorsorge
bestimmte Gelder nun durch Hartz IV verloren gehen, ist die
Armut im Alter bei vielen
Antragstellern vorhersehbar. Um sich trotzdem eine Rente zu sichern, gibt es die Form der Altersvorsorge durch die sogenannte Rürup Rente. Der Vorteil einer solchen Rente: Die monatlichen eingezahlten Beiträge zu der Rürup-Rente sind gemäss dem Alterseinkünftegesetz von den zu zahlenden Steuern absetzbar, vorausgesetzt die entstehenden Anwartschaften auf die zu erwartende Rente ist nicht vererblich oder verkäuflich. Sie darf auch nicht auf andere Personen übertragbar, in irgendeiner Form beleihbar oder kapitalisierbar sein. Wichtig hierbei ist im Zusammenhang mit Hartz IV: Durch die Rürup Rente ergibt sich ein Rentenanspruch, nicht aber ein anrechenbares Vermögen. Somit kann der Antragsteller durch die Behörden nicht zur Auflösung des Rentenvertrages gezwungen werden! In solche Leibrenten investierten Gelder sind deshalb im Fall eines Anspruches auf ALG 2 für die Rente im Alter gesichert. Die Versicherungspolice kann zusätzlich um einen Hinterbliebenenschutz ergänzt werden. Eine interessante Möglichkeit bioetet die Rürup Rente für Menschen, die bereits ein Vermögen für das Alter angesammelt haben und mit den ersparten Geldern nicht mehr viel Zeit bis zum Rentenalter überbrücken müssen. In einem solchen Fall kann man einen Teil des Vermögens in eine Rürup Rente in Form einer einmaligen Zahlung stecken. Ein weiterer Vorteil: Die Auszahlung der späteren Rentenbezüge können so gewählt werden, dass die Auszahlung bei Rentenbeginn höher sind. Übernahme der Wohn- und Wohnnebenkosten Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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