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Hartz IV - Wann gelte ich als Hartz IV
Empfänger als erwerbsfähig ?
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Erwerbsfähigkeit bei mind. 3 Stunden täglicher Arbeit Ein Antragsteller auf Hartz IV gilt für die Agentur für Arbeit als erwerbsfähig, wenn dieser Antragsteller in absehbarer Zeit imstande ist, unter den allgemeinen üblichen Bedingungen des herrschenden Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich tätig zu sein. Chance auf Förderung Übliche Hinderungsgründe für eine Erwerbsfähigkeit sind oftmals gesundheitliche Probleme oder eine vorhandene Behinderung. Für Ausländer gilt weiterhin auch das Prinzip der Arbeitserlaubnis in Deutschland. Nicht erwerbsfähige Personen welche in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten statt dem Hartz IV Geld das Sozialgeld. Sozialgeld Das zu empfangende Sozialgeld setzt sich sehr ähnlich wie das Hartz IV Geld zusammen. Es gibt bei dem Sozialgeld jedoch niedrigere Regelsätze und einen befristeten Zuschlag. |
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