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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Forum ALG I und ALG II Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
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Erwerbsfähigkeit ist Voraussetzung
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Ein ALG 2 Antragsteller gilt für die ARGE als erwerbsfähig, wenn er in
absehbarer Zeit imstande ist, unter den allgemein üblichen Bedingungen des
Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Hinderungsgründe sind aber beispielsweise Krankheit oder Behinderung. Für
Ausländer gilt weiterhin auch das Prinzip der Arbeitserlaubnis. Nicht
erwerbsfähige Personen welche in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben,
erhalten statt dem
Arbeitslosengeld II das Sozialgeld. Das von der nicht erwersfähigen Person zu empfangende Sozialgeld unterscheidet sich vom Hartz IV Bezug durch niedrigere Regelsätze und einen zeitlich befristeten Zuschlag. Unterlagen für die Beantragung von Hartz IV Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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