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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Forum ALG I und ALG II Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
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Gemeinschaftliches Einkommen in einer Partnerschaft
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Falls ein Empfänger von ALG2 / Hartz IV in einer Partnerschaft lebt, wird bei
der Berechnung des ALG 2 Anspruches die gesamten Einnahmen des Paares berücksichtigt.
Zu einem Einkommen zählen auch das Kindergeld, Rentenzahlungen, Krankengeld und
das Arbeitslosengeld
I. Vom Gesamteinkommen sind die anfallenden Steuern, die Versicherungsbeiträge für Sozialversicherungen und die Werbungskosten absetzbar. Zusätzlich wird bei Einkommen innerhalb einer Partnerschaft ein Betrag in Höhe von: bei einem Bruttolohn bis 400 Euro: 15 % bei einem Bruttolohn von 400 bis 900 Euro: 30 % bei einem Bruttolohn von 900 bis 1.500 Euro: 15 % nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und zweckbestimmte Leistungen wie Zahlungen der Pflegeversicherung nicht dem Einkommen hinzugerechnet. Der 1 Euro Job als Zusatzverdienst Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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