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Arbeitsagentur - Besteht ein Anspruch meines Ehepartners auf Arbeitslosengeld ?


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Was bedeutet der Bestandschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld ?

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Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildung ?

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung des Ehepartners ?

Nicht in jedem Fall besteht für den gekündigten Ehegatten ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Selbst wenn jahrelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass der arbeitslose Ehegatte ein Anspruch für Arbeitslosengeld erfüllt hat.

Bei einer Kündigung von Eheleuten wird durch die Agentur für Arbeit zunächst eine so genannte versicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt. Das bedeutet insbesondere, dass vom Arbeitslosen die Arbeitnehmereigenschaft geprüft wird.

Ist beispielsweise auf Grund des Gesellschaftervertrages eine Beteiligung des arbeitslosen Ehegatten an dem Betrieb des Partners vorhanden, dann würde grundsätzlich keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegen, weil der arbeitslose Ehegatte hier nicht weisungsgebunden wäre.

Für die Klärung der Versicherungspflicht hat der Arbeitslose bei der Antragstellung Ehevertrag (soweit vorhanden), die Heiratsurkunde, den Grundbuchauszug für den eventuellen Firmenbesitz, den Arbeitsvertrag, den Gesellschaftervertrag und andere weitere Unterlagen, die je nach Gewerbe klärende Angaben über den Firmenbesitz sowie die Arbeitnehmereigenschaft des Antragstellers machen könnten.

Sollte ein Versicherungspflichtverhältnis durch die Agentur für Arbeit anerkannt werden, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen den Eheleuten mindestens ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit bestand.

Wird das Arbeitslosengeld aufgrund fehlender Arbeitnehmereigenschaft abgelehnt, können die Beiträge zur Sozialversicherung von der Krankenkasse zurückgefordert werden.






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