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Ausbildungsberufe
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Bodenleger, Bodenlegerin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz |
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In Wohn- und Geschäftsräumen, wie auch in Behörden, Arbeitsämtern, anderen
öffentlichen Gebäuden sowie in Industrie- bzw. Gewerbegebäuden verlegen
Bodenleger und Bodenlegerinnen Teppichböden, Linoleum-, PVC- und Korkböden oder
Bodenbeläge aus anderem Material, zum Beispiel Laminat oder Parkett. Bodenleger
berechnen den Materialbedarf und transportieren das Material in Form von
Platten, Bahnen, Rollen oder Paketen zum Arbeitsort. Vor dem Auslegen prüfen die Bodenleger den Untergrund auf Unebenheiten, wenn nötig glätten die Bodenleger ihn und gleichen den Boden aus aus. Bodenleger schneiden Beläge zu und kleben diese dann auf den Untergrund. Elastische Beläge, beispielsweise Kunststoffplatten, müssen die Bodenleger gegebenenfalls thermisch oder chemisch verschweißen oder ausfugen. Schlussendlich reinigt der Bodenleger die fertig gestellten Böden. Zu den Aufgaben des Bodenlegers gehören auch die notwendigen Aufmass- und Abrechnungsarbeiten. Für die Verlegearbeiten setzen die Bodenleger Maschinen und Werkzeuge ein, die die Bodenleger selbst pflegen und instand halten müssen. Bodenleger und Bodenlegerinnen arbeiten in Fußbodenverlegebetrieben, das sind Fachbetriebe des Raumausstatterhandwerks, sowie in allen weiteren Betrieben, die diese Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel in den Raumausstattungsabteilungen von Warenhäusern und in den Fachgeschäften für Bodenbeläge oder Raumausstattung. Die Verlegearbeiten nehmen die Bodenleger vor allem in Wohn- und Geschäftsräumen. Bisher wurden Fachkräfte mit dem anerkannten Abschluss geprüfter Bodenleger, geprüfte Bodenlegerin im Rahmen einer Fortbildung von Fachschulen ausgebildet. Seit dem 1. August 2002 können sich Interessenten im dualen Ausbildungsberuf Bodenleger oder Bodenlegerin ausbilden lassen. Gelernt wird das Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen, Fertigparkett (Laminat). Bodenleger, Bodenlegerin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Der Beruf des Bodenlegers ist keinem speziellen Berufsfeld zugeordnet. Die Ausbildung zum Bodenleger, Bodenlegerin dauert 3 Jahre |
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