Was bedeutet der Bestandschutz beim Bezug
von Arbeitslosengeld ?
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Der Bestandschutz bei der Berechnung von Arbeitslosengeld bedeutet, dass ein
ehemals Arbeitsloser mit Arbeitslosengeldbezug nach dem Beginn einer neuen Tätigkeit während der kommenden
24 Monate einen Anspruch auf das Bemessungsgeld des letzte Leistungsbezuges hat. Wird der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes erneut arbeitslos, so kann sich die Höhe des zu bezahlenden Arbeitslosengeldes aus dem Bemessungsentgelt der vorhergehenden Periode seiner Arbeitslosigkeit errechnen. Wenn bei einem gekündigten Arbeitnehmer das vorherige Bemessungsentgelt nach einer Anstellung mit 35 Wochenstunden ermittelt wurde und für den aktuellen, neu entstanden Anspruch auf ALG1 ein Bemessungsentgelt nach 25 Arbeitsstunden pro Woche vom Arbeitsamt ermittelt wird, kann gemäß der Bestandsschutzregelung jedoch nicht einfach das frühere Bemessungsentgelt nach 35 Wochenstunden zur Berechnung herangezogen werden. Das vormalige Bemessungsentgelt muss vom Arbeitsamt auf 25 Wochenarbeitsstunden herunter gerechnet werden um dieses dann mit dem aktuell entstandenen Bemessungsentgelt vergleichen zu können. Falls nach diesem Stundenabgleich das aktuelle Bemessungsentgelt niedriger als das frühere Bemessungsentgelt sein sollte, so ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes gemäß der Bestandschutzregelung das Bemessungsentgelt aus dem letzten Arbeitslosengeldbezug zu verwenden. 30) In welcher Zeit muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld bearbeitet werden ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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