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Hartz 4 - Aussteuer- und
Ausbildungsversicherung
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Das Ministerium des Bundes für Wirtschaft und Arbeit hat die Verfahrensweise für
die Berücksichtigung von Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen bei der
Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II geregelt. Bei der Ausbildungs- bzw. Aussteuerversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, deren Auszahlung auf einen festen Zeitpunkt vereinbart wird. Der Beitragszahler ist auch zugleich versicherte Person, somit in der Regel ein Elternteil. Das Vermögen aus dieser Versicherung ist der versicherten Person und nicht dem Kind zuzurechnen. Hintergrund einer Ausbildungsversicherung ist die Absicherung der unterhaltspflichtigen Person(en) gegenüber den Kindern bis i. d. R. zum Abschluss der Erstausbildung und Hintergrund der Aussteuerversicherung ist die finanzielle Unterstützung des Kindes bei dessen Heirat. Der aktuelle Rückkaufswert einer solchen Versicherung ist deshalb als Vermögen der versicherten Person oder Personen zu berücksichtigen, sofern eine Verwertung der Versichungspolice nicht offensichtlich unwirtschaftlich ist. Eine Verwertung gilt dann als nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis die auszubezahlende Summe nur geringfügig unter der Summe der bisher eingezahlten Beträge liegt. Die maximal zulässige Verlustgrenze liegt bei 10 % der eingezahlten Beiträge. Falls jedoch eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vorliegt ist eine Beleihung der Versicherung zu prüfen. Falls die Versicherung nicht beriets vor ihrer Fälligkeit durch einen Rückkauf verwertet wurde und die Auszahlung der Versicherungssumme gemäß Versicherungsvertrag während des laufenden Bezuges von Arbeitslosengeld II fällig wird, muss eine Anrechnung im Auzahlungsmonat als Einkommen und in den darauf folgenden Monaten als Vermögen bei der versicherten Person erfolgen. Falls das ausbezahlte Geld an das Kind weitergeleitet wird, muss eine Rückübertragung der Summe gemäss den Vorschriften des BGB geprüft werden. Hartz IV - Die private Altersvorsorge Übersicht Fragen zu Hartz IV |
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