Wichtige Punkte die bei einer Kündigung zu
bedenken sind
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Wer als Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich
mit dem Arbeitgeber löst, sollte immer bedenken, dass eine dreimonatige Sperre
des Arbeitslosengeldes sowie eine zusätzliche Verkürzung der gesamten
Anspruchsdauer droht. Eine Eigenkündigung oder die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer sehr unvorteilhaft sein. Trotzdem wird von Arbeitgeberseite nicht selten versucht, sich auf diese Art von missliebigen Arbeitnehmern zu trennen. Teilweise wird gegenüber dem Arbeitnehmer damit argumentiert, eine arbeitgeberseitige Kündigung sei berechtigt und unausweichlich, und im übrigen sei auch um Hinblick auf das Arbeitszeugnis eine einvernehmliche Beendigung das Beste für ihn. Ob eine Kündigung tatsächlich berechtigt ist, entscheidet letztendlich nur das Arbeitsgericht. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich dabei vor Augen halten, dass das Arbeitsrecht in erster Linie "Arbeitnehmerschutzrecht" ist und ein Arbeitgeber einige Hürden zu nehmen hat, bevor er den Arbeitnehmer wirksam kündigen kann. Weiter haben Sie einen - einklagbaren - Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, welches Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert. Es ist deshalb von der Rechtsprechung anerkannt, dass weder Beendigungsgrund noch Beendigungsmodalität gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden dürfen. Weiter wird oft versucht, den Arbeitnehmer mit der Zahlung einer Abfindung zu "locken". Bei genauerem Hinsehen wird oftmals jedoch deutlich, dass nur das geboten wird, worauf der Arbeitnehmer ohnehin einen Anspruch hätte, wie beispielsweise Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung, Gratifikationen. Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht kann von dem Arbeitnehmer häufig mehr erreicht werden. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich deshalb Bedenkzeit erbeten und alle Vor- und Nachteile - am besten nach anwaltlicher Beratung - gegeneinander abwägen. |
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