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Arbeitslosengeld und Zuverdienst
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Der Empfänger von Arbeitslosengeld darf während der
Bezugsdauer einen Nebenjob annehmen und Geld zu den Leistungen
des Arbeitsamtes hinzuverdienen. Die
Höhe des Zuverdienstes und die maximal erlaubte wöchentliche
Arbeitszeit ist jedoch genau geregelt. Die zulässige
wöchentliche Arbeitszeit muss unter 15 Stunden liegen. Wer
regelmäßig länger arbeitet gilt für die ARGE nicht mehr als
arbeitslos und erhält somit auch kein Arbeitslosengeld mehr.
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