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Beiträge zur Krankenversicherung beim Mini
Job
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Wie das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil entschied, müssen
freiwillig Versicherte bei einer geringfügigen Beschäftigung auf ihr
Arbeitsentgelt seit April 1999 keine Krankenversicherungsbeiträge mehr
entrichten, denn hierfür habe der Arbeitgeber ja bereits einen Pauschalbetrag
gezahlt. Diese Regelung gelte auch für die neuen Mini-Jobs, führte das Kasseler
Gericht in seinem Grundsatzurteil aus.
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