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Arbeitslosengeld und Zuverdienst
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Der Empfänger von Arbeitslosengeld darf während der Dauer des
Bezuges noch Geld in einem Nebenjob
hinzuverdienen. Der anrechnungsfreie Höchstbetrag liegt bei
165 Euro pro Monat. Über diesen Betrag hinausgehende Bezüge
werden von dem Arbeitslosengeld abgezogen. |
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