Startseite
Arbeitslosengeld II / Hartz IV
Arbeitslosengeld I
Arbeitsrecht / Fragen und Antworten
Ausbildungsberufe
Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
Arbeitslosengeld und Jobsuche im Ausland
|
Wer mit seinem in Deutschland entstandenen Anspruch auf
Arbeitslosengeld in das EU-Ausland gehen möchte kann dies tun.
Vorher sollte man sich von seiner zuständigen Arbeitsagentur
eine Bescheinigung über den in Deutschland entstandenen Anspruch
auf Arbeitslosengeld besorgen. Dieser von der ARGE ausgestellte
Beleg kann dann innerhalb der europäischen Union beim Arbeitsamt
des jeweiligen Landes vorgelegt werden. Zu beachten ist dabei
jedoch, dass die Höhe und die Dauer der zu erwartenden
Arbeitslosengeldbezüge sich nach den Bestimmungen des jeweiligen
Landes richten. In den meisten Ländern dürften die Ansprüche
niedriger als in Deutschland sein. |
![]() |