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Arbeitslose die vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, sind
während des Bezuges von ALG 1 automatisch durch die
Arbeitsagentur krankenversichert.
Leistungsempfänger die bereits vor der Arbeitslosigkeit privat
krankenversichert waren, können die Art der Versicherung selber
bestimmen. Arbeitslose, die nichts unternehmen, wechseln in die
gesetzliche Krankenversicherung und werden durch die ARGE
automatisch pflichtversichert.
Von dieser Versicherungspflicht kann man sich jedoch, innerhalb
von einer 3 Monatsfrist, durch einen bei der Krankenkasse zu
stellenden Antrag befreien lassen, vorausgesetzt man war in den
letzten 5 Jahren vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes nicht in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Falls die
Befreiung möglich ist, kann der privat Versicherte seinen
früheren privaten Krankenversicherungsvertrag weiterführen. Die
Beiträge zu dieser Versicherung übernimmt die Arbeitsagentur
jedoch nur in der Höhe, die bei einer Versicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung angefallen wäre.
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Übernimmt der Staat bei Jobverlust die Kosten für den Kindergarten ?
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