| Startseite
Arbeitslosengeld II / Hartz IV
Arbeitslosengeld I
Arbeitsrecht / Fragen und Antworten
Ausbildungsberufe
Forum ALG I und ALG II Arbeitsagenturen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern |
|
Unterhaltsgeld bei einer Fort- oder
Weiterbildung mit Bildungsgutschein
|
|
Bei einer vom Arbeitsamt mit einem Bildungsgutschein geförderten
Bildungsmaßnahme, erhält der Arbeitslose Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt. Das
Unterhaltsgeld entspricht in der Höhe der vorhergehenden Leistungszahlung des
Arbeitsamtes. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld erhält für die Zeit der
Bildungsmaßnahme Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bei einem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosenhilfe entspricht das Unterhaltsgeld der Höhe der zuletzt bezogenen Arbeitslosenhilfe. Wurde bei der Arbeitslosenhilfe Einkommen angerechnet, so erfolgt die Anrechnung dementsprechend auch beim Unterhaltsgeld. Sollte die Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt worden sein, dann besteht nur dem Grunde nach ein Anspruch auf Unterhaltsgeld, in der Praxis wird aber kein Unterhaltsgeld wegen der fehlenden Bedürftigkeit gezahlt werden. Alle Leistungsbezieher, denen Ihr Arbeitslosengeld beziehungsweise. Ihre Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage einer Teilzeitbeschäftigung bemessen wird, haben prinzipiell die Möglichkeit für die Dauer Weiterbildungsmaßnahme auch höhere Leistungen durch das Arbeitsamt zu erhalten. Voraussetzung für die Zahlung einer erhöhten Leistung durch das Arbeitsamt ist, dass diese Maßnahme eine Vollzeitmaßnahme ist. Der Leistungsbezieher muss einen Antrag auf unbillige Härte wegen einer Vollzeitmaßnahme bei der zuständigen Leistungsabteilung im Arbeitsamt stellen. Dort kann dann die Höhe des Bemessungsentgeltes beziehungsweise das wöchentliche Bruttoentgelt nachdem sich das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe gerichtet hat, einer Vollzeitbeschäftigung angeglichen werden. Der Arbeitsvermittler bestimmt ein Bruttoentgelt, welches der Arbeitslose mit seinen derzeitigen Kenntnissen, Fähigkeiten und seiner Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt theoretisch erzielen könnte. Von diesem errechneten fiktiven Bruttoentgelt wird dann der entsprechende Leistungssatz des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe bestimmt. Anrechnungsbeträge aus der Arbeitslosenhilfe werden in diesen Fällen übernommen. |
|
|