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Hartz IV - Darf ich trotz Hartz IV Bezug über ein Nebeneinkommen verfügen ?


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Hartz IV - Wie sind die Bestimmungen zu einem Nebeneinkommen ?

Nebeneinkommen, max. 15% bleiben anrechnungsfrei
Es kann trotz des Bezuges von Hartz IV grundsätzlich ein uneingeschränktes Nebeneinkommen erzielt werden. Es wird jedoch ein größerer Anteil dieses Nebeneinkommens auf die Hartz IV Bezüge angerechnet als beim herkömmlichen Arbeitslosengeld oder als bei der Arbeitslosenhilfe. Beim Hartz IV Bezug bleiben bis zu einem Einkommen von 400 Euro brutto nur noch 15 %, also höchstens 60 Euro anrechnungsfrei.

Nebeneinkommen - keine Einschränkung der Arbeitszeit
Werden beispielsweise nur 300,00 Euro durch das Nebeneinkommen hinzuverdient, bleiben 45 Euro anrechnungsfrei. Einschränkungen in der Arbeitszeit liegen aber laut Sozialgesetzbuch II nicht mehr vor.






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