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Dokumente des Arbeitnehmers
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Die Arbeitspapiere, das Nachweisheft der sozialen Versicherungen, die Lohnsteuerkarte und
die Arbeitsbescheinigung sind das Eigentum eines Arbeitnehmers.
Diese Dokumente muss der ehemalige Arbeitgeber bei der Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses
vollständig an den ehemalugen Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Auch wenn gegen die Kündigung geklagt wird und ein
Kündigungsschutzprozess aussteht. Es gibt für den ehemaligen Arbeitgeber keine
rechtliche Grundlage diese dem ehemaligen Arbeitnehmer gehörigen
Dokumente zurückzubehalten oder die Herausgabe zu verzögern.
Falls der ehemalige Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, so kann man sich dagegen zu Wehr setzten. Meist ist ein von einem Anwalt aufgesetztes Schreiben ausreichend, um den ehemaligen Arbeitgeber zur Herausgabe der Dokumente zu bewegen, da dem Arbeitgeber im Falle der zuwiederhandlung ein Bußgeld in Höhe von bis zu Euro 1.500,00 droht. Sollte der ehemalige Arbeitgeber seiner Verpflichtung auch dann nicht nachkommen, so kann man eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe seiner Dokumente beantragen. 19) Führt der Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung zu einer Sperrfrist ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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