Ob ein von der Arbeitsagentur angebotener Job von dem
Arbeitslosen angenommen werden muss, ist von dem vorherigen
Verdienst des Arbeitslosen abhängig.
Der Arbeitslose darf das Jobangebot der Arbeitsagentur in den
ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit ablehnen, wenn das zu
erwartende Einkommen nicht mindestens 80 Prozent des bis
erhaltenen Nettolohns beträgt.
Ab dem vierten Monat in Arbeitslosigkeit darf eine Ablehnungen
des Jobangebotes nur erfolgen, wenn das zu erwartende Einkommen
nicht mindestens 70 Prozent des bis erhaltenen Nettolohns
beträgt.
Nach Ablauf von 6 Monaten muss ein Empfänger von
Arbeitslosengeld jedes Angebot der Arbeitsagentur annehmen, bei
dem er mindestens ein Nettogehalt erhält, das der Höhe seines
Arbeitslosengeldes entspricht.
Grundsätzlich gilt ein Arbeitsangebot jedoch als
Ablehnungswürdig, wenn der Arbeitnehmer eine zukünftige
Pendelzeit von mehr als 2 1/2 Stunden täglich in Kauf nehmen
müsste.
Lehnt der Arbeitslose Jobangebote der Arbeitsagentur ab ohne die
oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen. so tritt eine
Sperrzeit ein für dessen Dauer die Arbeitslosengeldbezüge
gestrichen werden. Bei mehrmaliger Ablehnung von Jobangeboten
riskiert der ALG-Empfänger die vollständige Streichung des
Arbeitslosengeldes.
6) Darf ich im Ausland wohnen und einen Job suchen und trotzdem Arbeitslosengeld 1
beziehen ?
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